Nachhaltigkeitsberichterstattung
Überarbeitete Standards ESRS und VS verabschiedet
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Omnibus-I-Pakets am 3. Juli 2026 die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den Voluntary Standard (VS) als delegierte Rechtsakte verabschiedet. Vor ihrem geplanten Inkrafttreten ab 2027 müssen beide Regelwerke noch das Prüfverfahren von Europäischem Parlament und Rat durchlaufen.
Ziel der Überarbeitung der ESRS ist eine deutliche Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Reduzierung des Berichtsaufwands für Unternehmen. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte soll um mehr als 60 %, die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70 % sinken. Gleichzeitig wird die Berichterstattung stärker auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen fokussiert.
Der ebenfalls verabschiedete Voluntary Standard (VS) bietet Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs einen einheitlichen Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gleichzeitig dient er als Grundlage für den sogenannten Value-Chain-Cap, der die von kleineren Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette abzufragenden Nachhaltigkeitsinformationen begrenzt.
Die Überarbeitung basiert auf den fachlichen Empfehlungen der EFRAG und den Ergebnissen umfassender Stakeholder-Konsultationen. Nach Abschluss des nun anstehenden Prüfverfahrens durch das Europäische Parlament und den Rat treten die Standards in Kraft und sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten; die ESRS können bereits freiwillig für das Geschäftsjahr 2026 angewendet werden.
Quelle: Europäische Kommission