Abschluss geschafft
Rat verabschiedet Nachhaltigkeits-Omnibus
Nachdem das EU-Parlament bereits im Dezember 2025 der im Trilog erzielten Einigung zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zugestimmt hat, wurde der Rechtsakt am 24. Februar 2026 abschließend vom Rat verabschiedet.
Am 26. Februar 2026 wurde nun die Richtlinie (EU) 2026/470 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt sie in Kraft.