Neue Handreichung zu Standards, Audits und Zertifizierungen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Dabei wird häufig die Frage gestellt, ob und inwieweit Standards, Audits und Zertifizierungen hierbei unterstützen können.
Die neue Handreichung zeigt auf, wie sich das LkSG zu den Instrumenten verhält und welche Empfehlungen das BAFA in diesem Zusammenhang macht. Auf Basis einer umfangreichen Dokumentenauswertung und Stakeholder-Konsultation werden mögliche Unterstützungsfunktionen dieser Instrumente im Sorgfaltsprozess, ihre Limitationen und damit verbundene Qualitätsanforderungen dargestellt.
Von zentraler Bedeutung ist, dass das LkSG keine Privilegierung bestimmter Standards, Audits oder Zertifizierungen vorsieht. Die Instrumente können eine unterstützende Rolle im Sorgfaltsprozess spielen, wenngleich diese Form der externen Unterstützung verpflichtete Unternehmen nicht von ihrer eigenen Verantwortung nach dem Gesetz entbindet.
Nähere Hinweise, Empfehlungen und zahlreiche Praxisbeispiele finden sich in der neuen Handreichung. Ergänzend zu der Handreichung stehen eine Zusammenfassung (Executive Summary) sowie ein Papier mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.
Das BAFA hat in der Vergangenheit bereits folgende Handreichungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Nämlich zu den Themen “Risikoanalyse”, “Beschwerdeverfahren”, “Angemessenheit”, “Zusammenarbeit in der Lieferkette” sowie zur “Kredit- und Versicherungswirtschaft”.
Weitere Informations- und Unterstützungsangebote für Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes haben wir auf unserer Homepage für Sie zusammengestellt.
Quelle: BAFA