EU-Konsultationen
Nachhaltigkeitsberichterstattung mitgestalten
Die Europäische Kommission hat zwei Konsultationen zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gestartet – eine zu den überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie eine zu einem freiwilligen Standard für kleinere Unternehmen.
Mit der Überarbeitung der ESRS soll der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert und gleichzeitig die Qualität und Aussagekraft der Nachhaltigkeitsinformationen gesichert werden. Die Standards decken zentrale ESG-Themen wie Umwelt-, Sozial und Governance-Fragen ab und sind eine wichtige Grundlage für Investoren und weitere Stakeholder. Die Entwürfe bauen auf dem Omnibus‑I‑Vereinfachungspaket und dem angepassten Anwendungsbereich der CSRD auf.
Parallel dazu soll ein freiwilliger Standard kleinere Unternehmen unterstützen, die nicht unter die CSRD fallen, und klare Grenzen für Informationsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette schaffen.
Beide Konsultationen sind bis zum 3. Juni 2026 offen:
- Konsultation zu den überarbeiteten Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Konsultation zum freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine Unternehmen
Quelle: Europäische Kommission