Nachhaltigkeitsberichterstattung

Handlungshilfe „10 Schritte zur CSRD“ aktualisiert

Der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wurde im Bundestag wieder aufgenommen und soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. In den kommenden Monaten ist daher mit einem nationalen Umsetzungsgesetz zu rechnen, das Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern die vom Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e. V. (BIHK) entwickelte Handlungshilfe „10 Schritte zur CSRD“ aktualisiert. Die Änderungen aus dem Omnibus I wurden berücksichtigt.
Die aktualisierte Version steht ab sofort zur Verfügung. Sie unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen der CSRD systematisch und praxisorientiert umzusetzen. In zehn klar strukturierten Schritten hilft die Handlungshilfe unter anderem dabei,
  • die eigene Betroffenheit von der CSRD zu prüfen,
  • Verantwortlichkeiten festzulegen,
  • einen Überblick über die Berichtspflichten zu gewinnen,
  • eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen,
  • relevante Daten zu erheben und
  • Nachhaltigkeit strategisch im Unternehmen zu verankern.
Ergänzt wird die Handlungshilfe durch verlässliche Hintergrundinformationen, praktische Tipps, anschauliche Beispiele und Checklisten, die eine erfolgreiche CSRD‑Berichterstattung erleichtern.