Entwaldungsfreie Lieferketten

EU-Kommission veröffentlicht EUDR-Review

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2026 ihr Review zur EUDR und zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgestellt.
Im Einzelnen beinhaltet das vorgelegte Paket:
Der bestehende Zeitplan bleibt erhalten (Anwendungsstart für große Marktbeteiligte ist 30.12.2026, für kleine Unternehmen 30.06.2027). Die aktualisierten FAQs sowie das IT-System sollen für mehr Klarheit in der praktischen Umsetzung sorgen. Der Entwurf des delegierten Rechtsakts zu Anhang I zielt auf eine Anpassung des Anwendungsbereichs der Verordnung ab, insbesondere hinsichtlich der erfassten Rohstoffe und Erzeugnisse. Aktuell sieht der Entwurf unter anderem folgende Punkte vor:
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs: Einbeziehung ausgewählter nachgelagerter Produkte, etwa löslicher Kaffee und bestimmte Derivate von Palmöl
  • Ausnahmeregelungen: u. a. für Produktmuster, bestimmte Verpackungen, gebrauchte bzw. Second-Hand-Waren sowie Abfälle
  • Einschränkung des Anwendungsbereichs: Herausnahme einzelner Produktgruppen wie Leder und wiederaufbereitete Reifen
Die Öffentlichkeit kann zu diesem Entwurf bis 01.06.2026 Stellungnahmen einreichen.
Die Pressmeldung der EU-Kommission finden Sie hier. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die bayerischen IHKs unterstützen mit der Webinarreihe „EUDR: Offene Fragen aus der Unternehmenspraxis“ gezielt bei der Klärung praxisrelevanter Fragestellungen und der Einordnung aktueller Entwicklungen. Folgende Termine stehen bereits fest:21.05.2026, 10:00 Uhr, 14.07.2026, 10:00 Uhr und 29.10.2026, 09:00 Uhr.