EU-Entwaldungsverordnung
EUDR: Einigung im Trilog erzielt
EU-Parlament, Rat und Kommission konnten sich am 04. Dezember im Trilog auf Erleichterungen sowie eine erneute Verschiebung der EUDR einigen. Dabei wurden die Vorschläge von Parlament und Rat weitgehend übernommen.
Die wichtigsten Ergebnisse der Trilog-Einigung im Überblick:
- Die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll um weitere zwölf Monate verschoben werden: Für große und mittlere Unternehmen somit auf den 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027.
- Es soll ein Once-only-Ansatz in der Lieferkette gelten: Dies bedeutet, dass ausschließlich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung erstellen muss und nur der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette die EUDR-Referenznummer speichern muss.
- Für Kleinst- und kleine Primärerzeuger aus Ländern mit niedrigem Risiko reicht eine einmalige Registrierung im EU-System und eine vereinfachte Sorfgaltserklärung.
- Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnissen werden aus dem Produktumfang der EUDR ausgenommen.
- Der Rat hat zudem die EU-Kommission beauftragt, bis April 2026 weitere Entlastungsoptionen zu prüfen.
Die im Trilog erzielte Einigung muss noch von Rat und EU-Parlament formell angenommen werden, damit die Änderungen rechtzeitig vor dem in der aktuellen Fassung der EUDR vorgesehenen Anwendungsbeginn (30. Dezember 2025) in Kraft treten können. Die Abstimmung im EU-Parlament soll am 16. Dezember stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen des Rat der Europäischen Union sowie des EU-Parlaments.