Verkehrsinfrastruktur

Handlungsfeld Infrastrukturfinanzierung

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist Grundvoraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Die Prognosen des aktuellen Bundesverkehrswegeplans gehen von einer erheblichen Zunahme der Verkehrsleistung aus. Eine Entkopplung von Wirtschafts- und Verkehrswachstum ist bislang nicht erkennbar. Damit steigt der Druck auf Straßen, Schienen, Wasserstraßen und multimodale Schnittstellen. Häfen, Flughäfen und Containerterminals sind für die internationale Arbeitsteilung unverzichtbar.
Gleichzeitig zeigt sich, dass fehlende Planungskapazitäten ein entscheidendes Hindernis für den Ausbau der Infrastruktur darstellen. Zwar sind Mittel im Bundeshaushalt vorhanden, doch fehlen vielerorts planfestgestellte Projekte und qualifizierte Fachkräfte. Solange Investitionsmittel nicht verlässlich und langfristig garantiert werden, agieren Verwaltungen und Planungsbüros zurückhaltend bei der Schaffung neuer Stellen. Planungssicherheit entsteht nur dann, wenn die Finanzierung von Infrastruktur auf eine dauerhaft solide Grundlage gestellt wird.
Ein Schlüssel hierfür ist die Einrichtung von Infrastrukturfonds. Sie entkoppeln die Finanzierung vom jährlichen Haushaltsprozess und schaffen die notwendige Verlässlichkeit für langfristige Planungen. Mittels Fonds lassen sich Investitionsmittel überjährig sichern, Verpflichtungsermächtigungen dauerhaft etablieren und zusätzliche Kapitalquellen erschließen. Verpflichtungsermächtigungen sind haushaltspolitische Instrumente, die die Ermächtigung erteilen, bereits jetzt Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre einzugehen, die zu späteren Ausgaben führen werden. Sie dienen der Finanzierung langfristiger Projekte und werden eingesetzt, wenn die Auszahlungen nicht in das aktuelle, sondern in Folgejahre fallen. Durch ihre Nutzung entsteht ein eigenständiger Finanzierungskreislauf, der Planungssicherheit für Bauwirtschaft, Verwaltung und Unternehmen gleichermaßen bietet.
Weitere Finanzierungsinstrumente können diese Grundstruktur ergänzen: Die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen aus der Lkw-Maut bleibt eine bewährte Säule, um die Mittel für den Erhalt und Ausbau der Bundesfernstraßen zu verstetigen. Dabei sollten Ausnahmen von der Lkw-Maut klar und nachvollziehbar geregelt sein. Insbesondere ist sicherzustellen, dass vergleichbare Tätigkeiten – etwa handwerksähnlicher Dienstleistungen im Bereich der Handwerkerausnahme – gleichbehandelt werden. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Öffentlich-private Partnerschaften (PPP) können punktuell Effizienzgewinne schaffen, wenn sie gut ausgestaltet sind und nicht zu einer Verteuerung der Mobilität führen. Ihre Rolle sollte vorerst ergänzend bleiben und bei Bewährung sukzessive ausgebaut werden.
Kurz-/mittelfristig
  • Einrichtung von nationalen Infrastrukturfonds zur verlässlichen Finanzierung aller Verkehrsträger
  • Überjährige Verpflichtungsermächtigungen und gesicherte Mittelzuflüsse in die Fonds, um Planungssicherheit zu schaffen
  • Einnahmen aus der Lkw-Maut zweckgebunden und vollständig überführen
  • PPP dort nutzen, wo sie nachweislich Effizienzgewinne und Beschleunigung bieten.
Längerfristig
  • Systematische Öffnung des Fonds für private und institutionelle Anleger, um zusätzliches Kapital zu mobilisieren
  • Ausbau des Einsatzes von PPP und Weiterentwicklung von Mischfinanzierungen (z.B. Fonds + PPP), wobei die staatliche Verantwortung für die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur stets erhalten bleiben muss
  • Aufbau einer langfristigen Personal- und Qualifizierungsstrategie zur Stärkung der Planungs- und Umsetzungskapazitäten im Verkehrswegebau