Verkehrsinfrastruktur
Handlungsfeld Fahrermangel
Der Fahrermangel stellt den Güterkraftverkehr und das Busgewerbe vor große Herausforderungen. Die Nachfrage nach Fahrpersonal übersteigt das Angebot in der EU bei weitem. Das Logistikgewerbe und die Busunternehmen bemühen sich daher seit Jahren intensiv darum, im Inland und EU-Ausland Fahrer zu gewinnen und die Attraktivität des Fahrerberufs weiter zu verbessern. Diese Maßnahmen allein werden aber nicht ausreichen. Um den Bedarf zu decken, bräuchten wir derzeit allein in Deutschland 60.000 bis 80.000 zusätzliche Fahrer. Bezogen auf Europa wären es sogar 400.000. Die Zahlen zeigen: Ohne Berufskraftfahrer aus Drittstaaten wird dem bestehenden Fahrermangel (Lkw und Omnibus) in Deutschland und der EU nicht begegnet werden können. Es ist also ein Bündel an Maßnahmen nötig, bei dem alle Seiten gefordert sind.
- Exkurs: Kann das „österreichische Modell“ Vorbild auch für Deutschland sein?
- Modernisierung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts
- Fahrerlaubnisrechtliche Optimierungsmöglichkeiten bei Umschreibungen
- Zügigere Ausgabe von Führerscheinen
- Zügigere Visaverfahren und Aufnahme in beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Ausweitung des Einsatzes von Lang-Lkw
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fahrer
Exkurs: Kann das „österreichische Modell“ Vorbild auch für Deutschland sein?
Derzeit wird diskutiert, die Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland an das österreichische Modell anzulehnen. In Österreich werden beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins und der Berufskraftfahrergrundqualifikation die praktischen Prüfungen miteinander verbunden. Befürworter dieses Modells betonen, dass dies schneller und günstiger als in Deutschland möglich sei. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass in Österreich keine beschleunigte Grundqualifikation, sondern nur die Grundqualifikation Regelprüfung (umgangssprachlich „große Prüfung“) absolviert werden kann. Das bedeutet, dass die Prüfungsteilnehmer eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung ablegen müssen.
In Deutschland hingegen entscheiden sich rund 97 Prozent der Berufskraftfahrer für die beschleunigte Grundqualifikation, die aus einer Schulung und einer schriftlichen Prüfung besteht. Dadurch wird der Vorteil des österreichischen Modells wieder relativiert. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in Österreich ein größerer Anteil der Bewerber als in Deutschland die Prüfungen nicht erfolgreich besteht und die Anzahl der Prüfungstermine wesentlich geringer ist. Das österreichische Modell sieht außerdem keine feste Stundenanzahl vor. Fragen der Prüfungsvorbereitung und der dafür erforderlichen Stundenzahlen in Deutschland stehen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit und sind vom Gesetzgeber zu entscheiden. Es sollte jedoch geprüft werden, inwieweit auch in Deutschland durch eine bessere Verzahnung des Führerscheinerwerbs und der praktischen BKF-Prüfung nach österreichischem Vorbild Synergien genutzt werden können.
Modernisierung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts
Aufhebung des Wohnortprinzips
Eine Grundqualifikation, die Voraussetzung für gewerbliche Beförderungen und somit den beruflichen Einsatz der Fahrerlaubnis ist, kann nur in dem Staat erworben werden, in dem die Fahrerin oder der Fahrer ihren beziehungsweise seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Für Drittstaatsangehörige ist ein Erwerb (von wenigen Ausnahmefällen abgesehen) zudem nur in einem EU-Mitgliedstaat möglich.
Durch die Möglichkeit, Prüfungen in unterschiedlichen Staaten abzulegen und diese EU-weit anzuerkennen, würde ohne zusätzlichen Aufwand eine große Sprachenvielfalt angeboten werden. Fahrpersonal sollte daher unabhängig vom Wohnsitz sowohl Grundqualifikation als auch Weiterbildung in einem EU-Staat der persönlichen Wahl ablegen können. Das Wohnortprinzip nach Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2022/2561 und § 6 BKrFQG sollte dementsprechend aufgehoben werden.
Durch die Möglichkeit, Prüfungen in unterschiedlichen Staaten abzulegen und diese EU-weit anzuerkennen, würde ohne zusätzlichen Aufwand eine große Sprachenvielfalt angeboten werden. Fahrpersonal sollte daher unabhängig vom Wohnsitz sowohl Grundqualifikation als auch Weiterbildung in einem EU-Staat der persönlichen Wahl ablegen können. Das Wohnortprinzip nach Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2022/2561 und § 6 BKrFQG sollte dementsprechend aufgehoben werden.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Abschaffung des Wohnortprinzips nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2022/2561 und § 6 BKrFQG.
- Ermöglichung, Grundqualifikation und Weiterbildungen in jedem EU-Staat unabhängig vom Wohnsitz abzulegen.
- EU-weite Anerkennung von Grundqualifikation und Prüfungen.
Schnellere Anerkennung von Qualifizierungsmaßnahmen aus Drittstaaten
Grundqualifikationen aus Drittstaaten, die eine Ausbildung und/oder Prüfung entsprechend den Prüfungs- und Ausbildungsanforderungen der EU-Richtlinie 2003/59/EG beziehungsweise den Änderungen gemäß der EU-Richtlinie 2018/645/EU durchführen, könnten anerkannt werden. Angewandt werden könnte dies auf die Mitgliedsstaaten, die die Qualitätscharta für Beförderungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (im Rahmen des multilateralen CEMT-Kontingentsystems) unterzeichnet haben beziehungsweise anwenden.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Schnellere und erleichterte Anerkennung von Qualifizierungsmaßnahmen aus Drittstaaten, sofern diese den EU-Anforderungen entsprechen
- Anwendung dieser Anerkennung insbesondere auf Staaten, die die Qualitätscharta für Beförderungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (CEMT-Kontingentsystem) unterzeichnet haben
Anerkennung des EU-Verkehrsabkommens mit Westbalkan-Staaten
Eine Besonderheit gilt aktuell bezüglich bestimmter Balkanstaaten. Im Hinblick auf einen künftigen EU-Beitritt hat die EU mit diesen Ländern ein Verkehrsabkommen geschlossen. Dieses beinhaltet auch die EU-Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie. Die Richtlinie 2003/59/EG wird bereits in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Albanien umgesetzt. Damit entspricht die Ausbildung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation bereits den europarechtlichen Vorschriften. Sie sollte deshalb in Deutschland als anerkannt geregelt werden.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Anerkennung der Berufskraftfahrerqualifikation aus Westbalkan-Staaten, die das EU-Verkehrsabkommen umsetzen
Fahrerlaubnisrechtliche Optimierungsmöglichkeiten bei Umschreibungen
Die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG ermöglicht es den Mitgliedstaaten, bei der prüfungsfreien Umschreibung eines Führerscheins aus einem anderen Staat einen Vermerk unter Verwendung der Schlüsselzahl 70 vorzunehmen. Dort wird die Führerscheinnummer des alten Führerscheindokumentes sowie das Kürzel des Ausstellungsstaates vermerkt. In manchen EU-Staaten werden Führerscheine aus bestimmten Drittstaaten ohne zusätzliche theoretische und/oder praktische Prüfung umgeschrieben und diese Führerscheine dann entsprechend mit der Schlüsselzahl 70 gekennzeichnet. Der Grund ist in vielen Fällen historisch bedingt, sodass beispielsweise Spanien, Portugal oder Frankreich Einwohnern aus ihren ehemaligen Kolonien die Drittstaatenführerscheine prüfungsfrei umschreiben. Zweckmäßig erscheint die Erstellung einer Liste von Drittstaaten, deren Führerscheine ohne Sicherheitsbedenken in EU-Führerscheine umgetauscht werden können und EU-weit gelten. Die EU hat diese Anregung in einem Kommissionsvorschlag aufgegriffen. Ein Zeitplan für die Umsetzung ist derzeit noch nicht bekannt. Alternativ könnte die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung um die betreffenden Drittstaaten erweitert werden.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Erstellung einer EU-weiten Liste von Drittstaaten, deren Führerscheine ohne zusätzliche Prüfung in EU-Führerscheine umgetauscht werden können
- EU-weite Anerkennung dieser Führerscheine, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen
- Alternativ: Erweiterung der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung um die betreffenden Drittstaaten
Zügigere Ausgabe von Führerscheinen
Derzeit warten Führerscheinerwerber oft mehrere Monate auf die Ausgabe neuer oder verlängerter Führerscheine. Dies ist ein bundesweites Problem. Daher wird dringend dafür plädiert, dass die Führerscheinstellen mit ausreichendem und qualifiziertem Personal besetzt werden. Die Bearbeitung digitaler Führerscheinanträge sollte bundesweit ermöglicht werden. Von der EU-Kommission sollte eine Neuregelung zu digitalen Führerscheinen umgesetzt werden, um die Bearbeitungsdauer deutlich zu verkürzen. In der Übergangszeit könnte ein regionales Fast-Track-Verfahren für gewerbliche Anträge diesen Engpass deutlich entschärfen. Wichtig sind Prioritätsslots für Fahrerlaubnis-Umschreibungen und Ersterteilungen, ergänzt durch digitale Antragsstrecken und klare Service-Level-Ziele. Ein definierter Zeitrahmen von maximal sieben Tagen für Umschreibungen und fünf Arbeitstagen für Ersttermine würde die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen sichern.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Veröffentlichung von Kontaktpunkten und Checklisten für Unternehmen, damit Verfahren ohne Verzögerung eingereicht werden können
- Einführung eines Fast-Track-Verfahrens für gewerbliche Anträge inkl. Bearbeitungsfristen
- Bundesweite Einführung und Nutzung digitaler Führerscheinanträge
- Führerscheinstellen bundesweit mit ausreichend qualifiziertem Personal ausstatten.
- EU-weite Neuregelung für digitale Führerscheine inkl. der Möglichkeit zur Einsicht des Bearbeitungsstandes
Zügigere Visaverfahren und Aufnahme in beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Visaprozesse im Rahmen des Einwanderungsprozesses müssen deutlich beschleunigt werden. In der Praxis zeigt sich, dass es regelmäßig mehrere Monate dauern kann, bis ein Antragsteller einen Visatermin zur Einreichung der Unterlagen erhält. Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich zudem je nach Standort im Ausland und geplantem Zuzug in das jeweilige Bundesland. Des Weiteren sind Beschäftigte nach § 24a Absatz 2 BeschV auch in das beschleunigte Fachkräfteverfahren einzubeziehen, sodass diese die Berufskraftfahrerqualifikation zügig in Deutschland erwerben und als Berufskraftfahrer tätig sein können. Langfristig sollten internationale Verhandlungen angestrebt werden, die zum Ziel haben, die Berufskraftfahrerqualifikation als internationale Ausbildungsordnung zu etablieren. Weitere zwischenstaatliche Abkommen für die Arbeitnehmermobilität der Berufskraftfahrer könnten die bisherigen Vereinbarungen ergänzen und dem Fachkräftemangel begegnen.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Deutliche Beschleunigung des Visaprozesses im Rahmen des Einwanderungsverfahrens
- Vereinheitlichung und Transparenz der Anforderungen an einzureichende Unterlagen, unabhängig vom Standort und Bundesland
- Einbeziehung von Beschäftigten nach § 24a Abs. 2 BeschV in das beschleunigte Fachkräfteverfahren, um einen schnellen Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation zu ermöglichen
- Internationale Verhandlungen zur Einführung einer internationalen Ausbildungsordnung für Berufskraftfahrer
- Abschluss weiterer zwischenstaatlicher Abkommen zur Förderung der Arbeitnehmermobilität im Bereich Berufskraftfahrer
Ausweitung des Einsatzes von Lang-Lkw
Dies ist keine klassische Maßnahme zur Fahrergewinnung. Dennoch steht sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fahrermangel. Lang-Lkw haben ein bis zu 50 Prozent erhöhtes Volumen gegenüber konventionellen Lkw. Ihr Einsatz ist aber nur auf vorher angemeldeten und geprüften Strecken möglich, die Akzeptanz ist in einigen Bundesländern und Kommunen leider gering. Dabei dient ihr Einsatz nicht nur der Reduzierung von Klimagasen und der geringeren Belastung der Infrastruktur, sondern zugleich auch dazu, die Anzahl notwendiger Fahrerinnen und Fahrer zumindest etwas zu reduzieren. Sinnvoll erscheint es, das Autobahnnetz komplett freizugeben und die Genehmigung von Strecken im nachgelagerten Netz deutlich zu beschleunigen. Derzeit erfolgt die Freigabe von Strecken für Lang-Lkw nur ein- bis zweimal im Jahr im Rahmen einer Änderungsverordnung.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Beschleunigte Anmeldung und Genehmigung neuer Strecken für Lang-Lkw ohne sicherheitstechnische Bedenken
- Zulassung von Lang-Lkw für den Transport bestimmter, klassifizierter Gefahrgüter
- Freigabe des gesamten Autobahnnetzes für Lang-Lkw
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fahrer
Die Tätigkeit als Berufskraftfahrer ist vielfältig und wird vielfach mit großem Engagement durchgeführt. Die Rahmenbedingungen führen aber zu Verärgerung und Frustrationen, die am Ende zu einer Aufgabe der Fahrertätigkeit führen können. So machen häufige Staus durch Engpässe Fahrten unkalkulierbar, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird durch zu wenige (sichere) Parkplätze für Lkw erschwert und die Kontakte zu Kunden an den Rampen sind nicht immer von Wertschätzung geprägt. Engpässe im Straßennetz zügig beseitigt werden und es sollte gewährleistet werden, dass ausreichende und sichere Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Die Wertschätzung der Tätigkeit und deren Rahmenbedingungen bedürfen der Verbesserung. Auch eine intensivere Kontrolle der Sozialstandards und Kabotage wird vor diesem Hintergrund ausdrücklich begrüßt.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Ausreichende und sichere Parkmöglichkeiten für Lkw schaffen
- Verbesserung der Wertschätzung und der Rahmenbedingungen für Berufskraftfahrer, insbesondere an den Rampen
- Engpässe im Straßennetz zügig beseitigen, um Staus und unkalkulierbare Fahrzeiten zu reduzieren