Verkehrsinfrastruktur
Handlungsfeld E-Mobilität
Elektromobilität am Unternehmensstandort
Die Elektromobilität ist ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Unternehmensstrategien. Sie steigert Klimaschutz, Effizienz und Standortattraktivität, bringt aber zugleich komplexe rechtliche, steuerliche und organisatorische Fragen mit sich. Am Unternehmensstandort entscheidet sich, ob Elektromobilität im Alltag funktioniert. Firmenfahrzeuge, Mitarbeiterfahrzeuge oder Kundenfahrzeuge benötigen verlässliche Lade- und Abrechnungslösungen, die rechtskonform, eichrechtskonform und datenschutzsicher sind. Für Unternehmen ist entscheidend, dass Vorgaben zur Versteuerung und Nutzung von Strompreisprivilegien einfach und transparent anwendbar sind, damit Fuhrparks elektrifiziert, Ladepunkte für Beschäftigte bereitgestellt und Kundinnen und Kunden unkompliziert laden können.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Klare steuerliche Regeln für das Laden von Firmen-, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeugen
- Vereinfachte Vorgaben für Messung und Abrechnung
- Datenschutzgerechte und nutzerfreundliche Standardlösungen für betriebliche Ladeinfrastruktur
Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandorts
Dienstfahrzeuge werden nicht nur auf dem Betriebshof geladen, sondern auch zuhause oder unterwegs an öffentlichen Ladepunkten. Abrechnungsprozesse müssen einfach, standardisiert und rechtssicher funktionieren, unabhängig davon, ob das Fahrzeug am heimischen Stellplatz oder an einer öffentlichen Säule geladen wird. Gleichzeitig müssen Datenschutzfragen geklärt sein, da Ladeprozesse sensible Daten wie Standort, Uhrzeit und Nutzerinformationen erzeugen.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Standardisierte Abrechnungsmodelle für Heim- und Unterwegs-Laden
- Klare steuerliche Vorgaben für Ladevorgänge außerhalb des Firmengeländes
- Datenschutzsichere, europaweit harmonisierte Abrechnungssysteme
Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen
Unternehmen, die öffentlich zugängliche Ladepunkte betreiben, müssen komplexe regulatorische Anforderungen erfüllen, etwa die Ladesäulenverordnung (LSV) mit Transparenzpflichten, eichrechtskonformer Abrechnung und diskriminierungsfreien Zahlungswegen. Praxisnahe Informationen und Best-Practice-Modelle erleichtern die rechtskonforme und wirtschaftliche Umsetzung. Zudem sollte die Ladeinfrastruktur außerhalb der betrieblichen Ladezeiten auch Dritten zugänglich sein, um die Nutzung zu maximieren.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Klare Informationen zur Anwendung der Ladesäulenverordnung (LSV)
- Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung von Abrechnungssystemen
- Entwicklung und Verbreitung von Best-Practice-Modellen für öffentliche Ladeangebote auf Betriebshöfen
- Erleichterung von Drittzugängen außerhalb betrieblicher Ladezeiten
Strompreisprivilegien und Eigenversorgung
Ein besonderes Potenzial der Elektromobilität liegt in der Kombination mit Eigenerzeugung, etwa Photovoltaikanlagen auf Firmendächern. Zudem eröffnet bidirektionales Laden die Nutzung von E-Fahrzeugen als flexible Speicher für den Eigenverbrauch und netzdienliche Einspeisung. Unternehmen können dadurch Kosten senken und ihre Klimabilanz verbessern. Komplexe Regelungen zu Strompreisprivilegien und Steuererleichterungen müssen transparent und rechtssicher nutzbar sein. Langfristig sollten Strategien entwickelt werden, die Ladeinfrastruktur, erneuerbare Eigenerzeugung und intelligentes Lastmanagement einschließlich bidirektionalem Laden zu verknüpfen, sodass Elektromobilität integraler Bestandteil einer umfassenden Unternehmensenergiewende wird.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Transparente Informationen zu Strompreisprivilegien
- Unterstützung bei der rechtssicheren Nutzung von Eigenstrom
- Rechtsklarheit für bidirektionales Laden: praxistaugliche Mess- und Bilanzierungskonzepte, Abgaben/Netzentgelte und Gleichstellung mit stationären Speichern
- Förderung integrierter Energie- und Ladeinfrastrukturstrategien (inkl. bidirektionalem Laden)
- Verknüpfung von Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Eigenerzeugung und intelligentem Lastmanagement sowie netzdienlicher Rückspeisung
Förderung von Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen
Die Förderung alternativer Antriebe sollte nicht nur Fahrzeuge umfassen, sondern auch den Ausbau von Lade- und Wartungsinfrastruktur auf Betriebshöfen. Kleine und mittelständische Unternehmen müssen dabei angemessen berücksichtigt werden. Perspektivisch sollte die Förderfähigkeit auch elektrische Kleinbusse umfassen, um kommunale Mobilitätsangebote flexibel zu gestalten. Die Zweckbindung der Fördermittel sollte so angepasst werden, dass Dritte die Ladeinfrastruktur außerhalb der betrieblichen Ladezeiten nutzen können.
Forderungen
Kurz-/mittelfristig
- Förderung des Ausbaus von Lade- und Wartungsinfrastruktur auf Betriebshöfen
- Anpassung der Zweckbindung, um Drittzugang außerhalb betrieblicher Ladezeiten zu ermöglichen
- Erweiterung der Förderfähigkeit auf elektrische Kleinbusse zur flexiblen Gestaltung kommunaler Mobilitätsangebote