Sanktionslistenerweiterung
Russland-Embargo: 1.569 neue Listungen
Am 12. Oktober 2026 hat die EU mit Beschluss - EU - 2026/2279 826 Unternehmen und 743 Personen neu auf die Sanktionsliste gesetzt, die laut EU-Rat als CEOs tätig sind. Es handelt sich um das bislang größte individuelle Sanktionspaket seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Für neu gelistete sowie bereits früher gelistete Personen und Unternehmen gilt das Einfrieren von Vermögenswerten. Es ist untersagt, ihnen direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Gelistete Personen dürfen außerdem nicht in die EU einreisen. Für die neu gelisteten Personen müssen auch bereits bestehende Aufträge dahingehend überprüft werden, ob Reaktionsbedarf besteht.
Hintergrund-Info: Was ist eine “wirtschaftliche Ressource”?
Alles was Geld ist oder sich zu Geld machen lässt - laut BAFA z.B. Auszahlung von Bargeld, Arbeitslohn, Überweisung des Kaufpreises, Lieferung von Waren, Vermietung von Gewerberaum, Reparatur / Instandsetzung, Know-How-Überlassung, Rücknahme gegen Erstattung, Verrechnungsschecks, usw.
Alles was Geld ist oder sich zu Geld machen lässt - laut BAFA z.B. Auszahlung von Bargeld, Arbeitslohn, Überweisung des Kaufpreises, Lieferung von Waren, Vermietung von Gewerberaum, Reparatur / Instandsetzung, Know-How-Überlassung, Rücknahme gegen Erstattung, Verrechnungsschecks, usw.
Laut Angaben des EU-Rats betrifft mehr als die Hälfte der Sanktionen die Lieferkette für die Produktion ballistischer Raketen. Viele weitere gehören zu Unternehmen, die wichtige Komponenten für moderne russische Drohnen und Flugzeuge beschaffen und liefern. Dazu zählen beispielsweise Radargeräte, Antennen und Sendeempfänger, Sprengstoffe und Munition sowie Optik- und Navigationssysteme. Unter ihnen befinden sich auch sieben Nordkoreaner, die am Krieg gegen die Ukraine beteiligt sind. Damit umfasst die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aus Russland nun rund 4.500 Einträge.