Schutz vor Einschleppen von Schadorganismen

Risikowarenliste für Pflanzen-Importe aktualisiert

Seit dem 15. Oktober 2026 gilt eine aktualisierte Risikowarenliste für bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die in die EU eingeführt werden sollen. Betroffene Sendungen müssen von Unternehmen mindestens einen Werktag vor der Einfuhr bei einer der amtlichen Auskunftsstellen des Pflanzenschutzdienstes angemeldet werden.
Zum Schutz vor dem Einschleppen von Schadorganismen gelten für bestimmte Pflanzen und Pflanzenteile besondere Schutzmaßnahmen der EU. Die betroffenen Waren sind in einer sogenannten Risikowarenliste aufgeführt. Das Julius-Kühn-Institut hat die Liste im Juli 2026 aktualisiert. Die Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 wurde am 20. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 15. Oktober 2026 anzuwenden. Diese Vorschriften gelten für Einfuhren aus allen Drittstaaten mit Ausnahme der Schweiz.
Die aktualisierte Liste enthält neue sowie entfallene Warennummern. Neu aufgenommen wurden Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke - ausgenommen solche zum Anpflanzen (ex 0601 10 90). Ebenfalls neu aufgenommen wurden Melonen (0807 19 00) sowie Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat (1209 99 99). Nicht mehr aufgeführt sind die Warennummern ex 0604 20 19, 0707 00 05, 0708 20 00 und 1209 99 10. Anders als in der Vorjahresfassung benennt die aktuelle Liste nicht mehr das konkrete phytosanitäre Risiko, das von den jeweiligen Einfuhren ausgeht. Diese Risikowarenliste ist ergänzend zu weiteren Einfuhrvorschriften zu verstehen.
Die betroffenen Warennummern müssen mindestens einen Werktag vor der Einfuhr bei einer amtlichen Auskunftsstelle des Pflanzenschutzdienstes des jeweiligen Bundeslandes angemeldet werden. Bei der Einfuhr ist außerdem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (GGED-PP) zu verwenden. Für alle gelisteten Warennummern gilt eine Mindestkontrollrate von fünf Prozent.
Infos zur Pflanzengesundheit finden Sie auch unter Zoll online - Pflanzengesundheit.