US Handelskonflikt
Europaparlament-Position zum EU-US-Deal
Am 26. März 2026 hat das Europäische Parlament seine Position zu den zollrechtlichen Aspekten des geplanten Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten festgelegt. Damit wurde ein wichtiger Zwischenschritt im Gesetzgebungsverfahren erreicht. Die finale Einigung steht jedoch noch aus. Es folgen die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Ein Abschluss wird derzeit für Sommer 2026 erwartet.
Die Vorschläge sehen im Kern vor, die meisten Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und einen verbesserten Marktzugang für zahlreiche Agrarprodukte und Meeresfrüchte aus den USA zu schaffen. Damit werden die politischen Zusagen umgesetzt, die die EU und die USA bereits im Sommer 2025 vereinbart hatten.
Verschärfte Schutzmechanismen
Das Parlament hat die Vorschläge an mehreren Stellen nachgeschärft. Ziel ist es, die EU besser vor einseitigen Maßnahmen der USA zu schützen.
- Die Aussetzungsklausel sieht vor, dass die EU Zollvergünstigungen ganz oder teilweise aussetzen könnte, wenn die USA beispielsweise neue Zölle einführen oder vereinbarte Obergrenzen (15 %) überschreiten.
- Weitere Auslöser: Die Klausel könnte auch bei Verletzung der Ziele des Abkommens, Diskriminierung von EU-Unternehmen oder wirtschaftlichem Druck greifen.
- Marktschutz: Bei einem starken Anstieg der Importe (z. B. um 10 % bei bestimmten Waren) kann die EU-Kommission vorübergehend reagieren, um Schäden für die EU-Industrie zu vermeiden.
„Sunrise-Klausel“: Zollsenkungen nur bei Gegenseitigkeit
Eine zentrale Neuerung ist die sogenannte „Sunrise-Klausel“. Sie stellt sicher, dass Zollvorteile für Waren aus den USA nur dann gewährt werden, wenn die USA ihre Verpflichtungen ebenfalls erfüllen.
Konkret bedeutet das, dass US-Zölle auf EU-Produkte (insbesondere solche mit Stahl- und Aluminiumanteilen von unter 50 %) auf maximal 15 % gesenkt werden müssen. Erfolgt dies nicht, kann die EU ihre Zollpräferenzen für bestimmte US-Produkte, insbesondere aus den Bereichen Stahl und Aluminium, wieder aussetzen.
Für EU-Produkte mit einem Stahl- und Aluminiumanteil von über 50 %, für die die USA keine Zollsenkung auf maximal 15 % vornehmen, würden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung die Zollpräferenzen der EU für US-Exporte von Stahl, Aluminium und deren Folgeprodukten außer Kraft treten.
Abstimmungsergebnis und Befristung
Die beiden Rechtsakte (Anpassung der Zölle und Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den USA sowie Befreiung von Zöllen auf Einfuhren bestimmter Waren) wurden mit 417 Ja-Stimmen, 154 Nein-Stimmen und 71 Enthaltungen bzw. mit 437 Ja-Stimmen, 144 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen angenommen.
Es folgen die Trilogverhandlungen.
Die Regelungen sollen gem. der "Sunset-Klausel" zunächst bis zum 31. März 2028 gelten. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn ein neuer Gesetzgebungsvorschlag auf Basis einer umfassenden Bewertung der Auswirkungen vorgelegt wird.
Handlungs- und Vorbereitungsbedarf
Auch wenn das Abkommen noch nicht endgültig verabschiedet wurde, sollten sich Unternehmen frühzeitig mit möglichen Auswirkungen beschäftigen.
- Zollstrategien überprüfen
Unternehmen, die Handelsbeziehungen in die USA unterhalten, sollten analysieren, welche ihrer Produkte künftig von Zollsenkungen profitieren könnten. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob sensible Waren (z. B. mit Stahl- oder Aluminiumanteilen) besonderen Risiken unterliegen. - Lieferketten bewerten
Die geplanten Präferenzen können Beschaffungsentscheidungen beeinflussen. Es kann daher sinnvoll sein, bestehende Lieferketten auf mögliche Kostenvorteile oder Abhängigkeiten zu überprüfen. - Vorbereitung auf Präferenz- und Ursprungsnachweise
Sollten Zollvergünstigungen in Kraft treten, werden entsprechende Ursprungsnachweise erforderlich sein. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse rechtzeitig darauf ausrichten. - Monitoring einplanen
Da Schutzmechanismen (z. B. Aussetzungsklauseln) greifen können, ist ein kontinuierliches Monitoring der handelspolitischen Entwicklung wichtig. Änderungen können kurzfristig Auswirkungen auf Zölle und Kalkulationen haben.
Das geplante EU-USA-Abkommen bringt voraussichtlich deutliche Zollerleichterungen mit sich, ist aber gleichzeitig mit klaren Schutzmechanismen verknüpft. Dies eröffnet Unternehmen Chancen, erfordert aber auch eine sorgfältige Vorbereitung und ein aktives Beobachten der weiteren Entwicklungen.