Freihandelsabkommen
EU und Philippinen erzielen Einigung über Freihandelsabkommen
Die EU und die Philippinen haben sich politisch weitgehend auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Vorgesehen sind unter anderem Zollabbau, bessere Marktzugänge und Regeln für den digitalen Handel. Da die Verhandlungen aber noch nicht abgeschlossen sind, ist ein Zeitpunkt für das Inkrafttreten noch nicht bekannt.
Am 22. September 2026 haben die Europäische Union und die Philippinen eine „substanzielle Einigung" in den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FTA) erzielt. Das Abkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen vertiefen und den Handel sowie Investitionen zwischen beiden Seiten erleichtern. Darüber hinaus wollen die EU und die Philippinen ihre wirtschaftlichen Beziehungen diversifizieren und stabilere, vorhersehbare Handelsregeln schaffen. Die Kommission verbindet das Abkommen zudem mit dem Ziel, verlässliche Partnerschaften und widerstandsfähigere Lieferketten aufzubauen. Der Warenhandel zwischen der EU und den Philippinen belief sich im Jahr 2025 auf 17,6 Milliarden Euro. Der Handel mit Dienstleistungen erreichte im Jahr 2024 einen Wert von 10,3 Milliarden Euro.
Das geplante Abkommen soll Zölle auf beiden Seiten abschaffen und den Marktzugang erleichtern. Es sieht die Liberalisierung von mehr als 94 Prozent der Zolltariflinien vor. Diese decken mehr als 97 Prozent des bilateralen Handels ab. Zu den wichtigen EU-Ausfuhren auf die Philippinen zählen Maschinen und Geräte, Transportausrüstung, Arzneimittel und medizinische Geräte. Bei Agrar- und Lebensmitteln nennt die Kommission unter anderem Schweine- und Geflügelfleisch, Milchprodukte und Spirituosen.
Auch Dienstleistungen und Investitionen sollen von den verbesserten Bedingungen profitieren. Weitere Elemente, die vorgesehen sind, betreffen das öffentliche Beschaffungswesen, geistige Eigentumsrechte, den digitalen Handel sowie Energie und Rohstoffe. Die Regeln für den digitalen Handel sollen diesen erleichtern und zugleich Datenschutz und Verbraucherschutz gewährleisten. Transparente Vorgaben zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie zu technischen Handelshemmnissen sollen den Handel erleichtern, die Kosten für Unternehmen senken und gleichzeitig hohe Standards wahren.
Laut der Kommission soll das Abkommen außerdem anspruchsvolle Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten. Dazu zählen die Achtung der Menschenrechte und des Pariser Klimaabkommens. Zudem sind Regeln für Handel und nachhaltige Entwicklung sowie für Energie und Rohstoffe vorgesehen. Letztere sollen faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und nachhaltige Investitionen, insbesondere in erneuerbare Energien, erleichtern.
Die Einigung stellt jedoch noch kein fertiges und geltendes Abkommen dar. Die Verhandlungsteams sollen die Gespräche auf Grundlage der Einigung abschließen. Laut Europäischer Kommission geht es dabei noch um technische Einzelheiten und die konkrete Umsetzung.
Das Abkommen könnte besonders für Unternehmen aus den Sektoren Maschinenbau, Transportausrüstung, Arzneimittel und medizinische Geräte sowie aus dem Agrar- und Lebensmittelbereich relevant sein. Das Gleiche gilt für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen, digitalem Handel oder Investitionen in Energie und Rohstoffe interessiert sind. Eine belastbare Prüfung möglicher Zollvorteile und erforderlicher Prozessanpassungen ist erst möglich, wenn der endgültige Abkommenstext sowie die Umsetzungsdetails vorliegen.