Appell der EU

Aufruf der EU: Einhaltung der Sanktionen gegen Russland u. Belarus

In der Mitteilung an Wirtschaftsakteure, Einführer und Ausführer (2022/C 145 I/01) weist die EU auf das Risiko der Umgehung der Sanktionen hin, insbesondere durch Ausfuhren in die bzw. Einfuhren aus den übrigen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion EAEU (Armenien, Kasachstan, Kirgisistan).
Die EU legt den Unternehmen nahe angemessene Schritte zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht einzuleiten, beispielsweise Bestimmungen in Einfuhr-/Ausfuhrverträge aufzunehmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass eingeführte oder ausgeführte Waren nicht unter die Beschränkungen fallen.
Zu unterbinden sind folgende Sachverhalte:
  • die Ausfuhr in Drittländer, aus denen diese Waren leicht nach Russland und Belarus umgeleitet werden können; besonderes Augenmerk gilt hierbei der Ausfuhr dieser Waren in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU, bestehend aus der Russischen Föderation und der Republik Belarus, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan sowie der Kirgisischen Republik), da für Waren aus einem Mitgliedstaat der EAEU der freie Warenverkehr in der gesamten EAEU gilt
  • die Einfuhr aus Drittländern, aus denen die betreffenden Waren leicht in die EU umgeleitet werden können, insbesondere wenn diese Drittländer keine Beschränkungen für Einfuhren aus Russland und Belarus verhängt haben; dies gilt insbesondere für Waren, die aus anderen EAEU-Ländern eingeführt werden
Bitte prüfen Sie Ihre Geschäfte eingehend vor diesem Hintergrund.