Fördermittel

EUIPO KMU Fonds: Förderung von Schutzrechten

Das beliebte Förderprogramm des Europäischen Amts für Geistiges Eigentum (EUIPO) ist wieder geöffnet. Der Schutz des geistigen Eigentums durch den KMU-Fonds kann viele verschiedene Vermögenswerte abdecken, darunter Marken, Design, Patente und Pflanzensorten.

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union (EU) finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums. KMU können Gutscheine beantragen, die Zugang zu einer Teilerstattung der entrichteten Gebühren bieten. Der Fonds bietet Kostenerstattungen für nachstehende Leistungen.
IP Scan:
  • Erstattung von 90 Prozent der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) durch ein nationales Amt für geistiges Eigentum in der EU. Die Dienstleistung muss beim nationalen Amt für geistiges Eigentum des Landes beantragt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, sofern dieses Amt die Dienstleistung im Rahmen der Initiative „KMU-Fonds“ anbietet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website „IP Scan“.
Marken und Designs:
  • Erstattung von 75  Prozent der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene.
  • Erstattung von 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf nationaler und regionaler Ebene.
  • Erstattung von 50  Prozent der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Designs, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Ausgenommen sind Benennungsgebühren der EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren.
Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf:
  • 1350 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IP Scan;
  • 1000 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Designs;
Sie können den Antrag vom 23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023 stellen. Die Mittel des KMU-Fonds 2023 sind begrenzt. Sind die Mittel ausgeschöpft, endet der Antragszeitraum vorzeitig.
Frist: 8. Dezember 2023
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amts der europäischen Union für geistigen Eigentums.