Fördermittel
IPCEI KI - Förderung innovativer KI-Projekte
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 27. Juli die Förderrichtlinie IPCEI KI zur Förderung von innovativen Vorhaben zur Künstlichen Intelligenz veröffentlicht. Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland können Zuschüsse von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten; die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Was ist das Förderziel?
Ziel ist der Aufbau eines leistungsfähigen europäischen KI-Ökosystems im Rahmen des „Important Project of Common European Interest“ (IPCEI KI). Projekte werden mit bis zu 25 Mio. Euro gefördert.
Gefördert werden innovative Vorhaben, die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas stärken und den Zugang zu modernen KI-Technologien verbessern.
Schwerpunkte sind unter anderem die Entwicklung neuer KI-Modelle, hochwertiger Dateninfrastrukturen, energieeffizienter KI-Technologien, Open-Source-Lösungen sowie die Stärkung des Technologietransfers und der KI-Kompetenzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden F&E-Projekte im Verbund zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Startups und KMU werden ausdrücklich zur Beteiligung eingeladen. Die Vorhaben sollen eine hohe Relevanz für das europäische IPCEI KI besitzen. Dazu zählen insbesondere Projekte zu:
- Datenverarbeitung und Dateninfrastrukturen,
- offenen und souveränen KI-Basismodellen,
- branchenspezifischen KI-Modellen,
- Technologien für den Betrieb und die Bereitstellung von KI,
- offenen KI-Plattformen,
- industriellen KI-Anwendungen,
- Cloud- und Edge-Technologien sowie
- übergreifenden Themen wie Governance und Koordination.
Die Vorhaben sollten sich in der Regel im Technologiereifegrad (TRL) 5 bis 8 befinden und einen nachhaltigen Beitrag zum europäischen KI-Ökosystem leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere Verbundprojekte. Gefördert werden können:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
- staatliche und nichtstaatliche Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen,
- öffentliche Einrichtungen sowie
- weitere Einrichtungen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbezug.
Die Beteiligung von Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Einzelvorhaben sind in der Regel nicht förderfähig.
Art, Höhe und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung und wird als Anteilfinanzierung gewährt.
- Für Unternehmen beträgt die Förderung grundsätzlich bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Je nach Unternehmensgröße und Art der Zusammenarbeit kann die Förderquote auf bis zu 60 Prozent erhöht werden.
- Die maximale Fördersumme beträgt 25 Mio. Euro je Unternehmen und Vorhaben.
- Forschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent gefördert werden.
- Förderfähig sind insbesondere Personal-, Sach-, Ausrüstungs-, Beratungs- und Betriebskosten, die unmittelbar dem Vorhaben zuzuordnen sind.
Verfahren der Förderung
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
- Einreichung einer Projektskizze über das elektronische Portal easy-Online.
- Nach positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags.
Einreichung von Anträgen und Stichtage
Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden. Die Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2029. Die Bewertung erfolgt zunächst zu folgenden Stichtagen:
- 21. August 2026, und anschließend immer regelmäßig zu den Stichtagen
- 30. April
- 31. Oktober
Zusätzlich können themenspezifische Förderaufrufe veröffentlicht werden.
Weitere Infos sowie die Förderrichtlinie finden Sie unter IPCEI Künstliche Intelligenz | BMWE.
Hintergrund: Das IPCEI-AI ist eine Flaggschiff-Maßnahme der "Hightech Agenda Deutschland" der Bundesregierung.