Orientierung

Innovationsförderung des Bundes

1. Förderberatung der Bundesregierung

Mit ihrer Förderberatung bietet die Bundesregierung Beratung für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung an. Spezielle Fachprogramme fördern Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen meist in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Bei der direkten Projektförderung werden vorrangig Forschungsverbünde zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen unterstützt. Darüber hinaus werden KMU durch spezielle technologieoffene Programme gefördert. Die Antragstellung und die fachliche Begleitung der Vorhaben erfolgen über die jeweiligen Projektträger.
Kontakt: Tel. 0800 26 23 008, beratung@foerderinfo.bund.de
Weitere Informationen: Website der Bundesregierung 

2. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen, erhalten. Kernpunkte einer Bewilligung eines Antrags sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen. Das Förderprogramm ist themen- und technologieoffen und beinhaltet die Förderung von Einzel- und Kooperationsprojekten sowie Projekte in innovativen Unternehmensnetzwerken (Management und Organisation).
Projektträger:
ZIM-Einzelprojekte: EuroNorm GmbH,Tel. 030 97003-222, zim@euronorm.de
ZIM-Kooperationsprojekte: AiF Projekt GmbH, Tel. 030 48163-3, zim@aif-projekt-gmbh.de
ZIM Innovationsnetzwerke: VDI / VDE Innovation + Technik GmbH, Tel. 030 310078-380, zim@vdivde-it.de
Hier gelangen Sie zurRichtlinie. Weitere Informationen:Website ZIM

3. go-digital

Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks (<100 Mitarbeitende / <20 Mio. Jahresumsatz) bei der Digitalisierung in folgenden Bereichen:
  • Modul 1: Digitalisierungsstrategie
  • Modul 2: IT-Sicherheit
  • Modul 3: Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Modul 4: Datenkompetenz
  • Modul 5: Digitale Markterschließung
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen von autorisierten Beratungsunternehmen. Interessierte suchen nach einem Dienstleister über die Beraterlandkarte. Dieser kümmert sich auch um die Antragstellung und das administrative Prozedere.
Höhe der Förderung
Bis zu 50 Prozent auf einen max. Beratertagessatz von 1.100 Euro netto – Gesamtsumme max. 16.500 Euro. Der Förderumfang beträgt  höchstens 30 Beratertage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Projektträger: EURONORM GmbH, Tel. 030 97003-333, go-digital@euronorm.de
Beispiele für Digitalisierungsprojekte finden Sie imFörderkatalog go-digital.
Weitere Infos finden Sie auf derWebsite von go-digital sowie alle Einzelheiten in derFörderrichtlinie.

4. Digital Jetzt

„Digital Jetzt“ ist ein Förderprogramm des BMWK, das Investitionen in digitale Technologien (Hard- und Software) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter für KMU mit bis zu 499 Mitarbeitern fördert.
Aufgrund der Vielzahl der Förderanträge für “Digital Jetzt” wurde ein Registrierungsverfahren eingesetzt. Per Zufallsverfahren werden zu einem festgelegten Datum bis zur Erschöpfung der jeweiligen monatlich verfügbaren Haushaltsmittel Registrierungen ausgelost. Alle ausgelosten Registrierungen können dann einen Antrag im Förderportal vorbereiten und einreichen.
Gefördert werden Investitionen in konkrete digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz etc. Ebenso gefördert werden Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Die Zuschüsse werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße wie folgt:
– Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent
– Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35 Prozent
– Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30 Prozent
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei kombinierter Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
Kontakt: DLR Projektträger, Tel. 0228 3821 2390, digitaljetzt@dlr.de
Hier gelangen Sie zurRichtlinie und hier zurAntragstellung.

5. KMU-innovativ

Das BMBF fördert industrielle Spitzenforschung im deutschen Mittelstand in elf Technologiefeldern. Für jedes Feld gibt es einen eigenen Projektträger. Einreichungsfrist für eine Bewerbung sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
  • Bioökonomie
  • Biomedizin
  • Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Medizintechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Materialforschung
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz
  • Zukunft der Wertschöpfung
Die IHK empfiehlt die Kontaktaufnahme zum Lotsendienst, der Sie schnell und umfassend zu allen Technologiefeldern beraten kann.
0800 2623-009, lotse@kmu-innovativ.de
Weitere Details: Website KMU-innovativ

6. go-inno

Mit “go-inno” erhalten Unternehmen eine Förderung für externe Beratungsleistungen zum Innovationsmanagement. Unternehmen schließen mit einem autorisierten Beratungsunternehmen einen Beratungsvertrag ab und lösen den BMWi-Innovationsgutschein ein.
Dabei werden externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen für kleine Unternehmen (weniger als 100 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 20 Mio. EUR) gefördert.
Förderung in zwei Leistungsstufen:
  • Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse, z. B. Stärken-Schwächen-Profil, Marktfähigkeit der geplanten Innovation, Zeitbedarf
  • Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement, z. B. Ermittlung geeigneter Technologiegeber, Projektcontrolling
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 EUR je Tagwerk bis zu 50 Prozent förderfähig. In der Leistungsstufe 1 werden für eine Potenzialanalyse bis zu zehn Beratertage gefördert. In der Leistungsstufe 2 werden für die Erarbeitung eines Realisierungskonzepts bis zu 25 Beratertage gefördert.
Kontakt: Projektträger EURONORM, Tel: 030 97003-200, go-inno@euronorm.de
Hier gelangen Sie zurRichtlinie. Weitere Informationen:Website go-inno

7. INNO-KOM

Gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Sitz in denGRW-Gebieten können bis zu 90 Prozent ihrer Gesamtkosten mit maximal 550.000 Euro bezuschussen lassen. Dabei unterstützt das BMWK Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Vorlaufforschung, der marktorientierten Entwicklung und auch investive Maßnahmen zum Erhalt der Forschungsinfrastruktur. Gleichzeit profitieren gewerbliche Unternehmen: sie können auf diese Forschungsergebnisse aufbauen und in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen umsetzen.

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, die weder Teil einer Hochschule sind noch einer (grundfinanzierten) Wissenschaftsgemeinschaft angehören oder eine sonstige institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent (Grundfinanzierung) erhalten.
Kontakt: EURONORM GmbH, Tel. 030 97003-043, innokom@euronorm.de
Hier gelangen Sie zurRichtlinie. Weitere Informationen:Website INNO-KOM

8. Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Gefördert wird die Teilnahme junger innovativer Unternehmen (<50 Mitarbeitende und jünger als zehn Jahre) an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Messen, für die eine Förderung möglich ist, werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 06196 908-2668, Kontaktformular
Weitere Informationen sowie die Liste förderfähiger Messen finden Sie auf der Website der BAFA.

9. High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Der High-Tech Gründerfonds investiert in technologieorientierte Unternehmensgründungen mit hohem Potenzial in Deutschland. Zielgruppe sind innovative Startups, die nicht älter als drei Jahre sind. Der High-Tech Gründerfonds beteiligt sich mit bis zu einer Million Euro Seedkapital als nachrangiges Gesellschafterdarlehen. Bei Bedarf stellt der HGTF dem Management Unterstützung durch akkreditierte Coaches zur Verfügung.
Kontakt: HTGF Bonn, 0228 823 00 – 100
Weitere Informationen: Website High-Tech Gründerfonds

10. Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND)

SPRIND unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die bahnbrechende Innovationen und Geschäftsmodelle entwickeln wollen (sog. disruptive Modelle). Oberstes Ziel der Agentur ist die Entdeckung und Weiterentwicklung von Forschungsideen, die das Potenzial zur Sprunginnovation haben. Daher ist sie auch themenoffen gestaltet. Am 26. Juli 2023 wurden der Agentur mit Verabschiedung des SPRIND-Freiheitsgesetztes deutlich mehr Handlungsspielräume und finanzielle Freiheiten eingeräumt, um Unternehmen zu fördern.
Kontakt: info@sprind.org
Weitere Informationen: SPRIND-Website.

11. Förderdatenbank und easy-Online

Förderdatenbank des Bundes
Die Datenbank gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für Unternehmen und Existenzgründer. Sie enthält vollständige Richtlinientexte sowie weiterführende Informationen.
easy-Online
Das elektronische Antragssystem ist eine kostenlose Software zur Erstellung der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes.
easy-Online Formularsystem