Fördermittel

IGP-Call: Gemeinschaftlich entwickelte Innovationen

Im Mittelpunkt des Förderaufrufs stehen marktnahe, nicht-technische Innovationen, die neue Geschäftsmodelle, Organisationsformen, Dienstleistungen oder digitale Anwendungen hervorbringen. Interessierte Unternehmen können sich bis 20. August 2026 bewerben. Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) wird vom BMWE ausgerufen.
Die aktuelle Ausschreibungsrunde richtet sich gezielt an gemeinschaftlich entwickelte Innovationen von Unternehmen. Ziel ist es, Kooperationen zu fördern, die durch unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen neue Lösungsansätze entwickeln und dadurch zusätzliche Innovationspotenziale erschließen.
Besonders angesprochen sind Projekte, die branchen- oder disziplinübergreifend entstehen (Cross-Innovation)– beispielsweise Kooperationen zwischen Start-ups und etablierten Mittelständlern, Unternehmen der Kreativwirtschaft und Industrie oder Handwerksbetrieben und jungen Digitalunternehmen. Auch Kooperationen innerhalb verwandter Branchen sind möglich, sofern ein klarer innovativer Mehrwert aus der Zusammenarbeit hervorgeht.
Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.

Wer und was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Neugründungen, Selbständige sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben von mindestens zwei Unternehmen gemeinsam umgesetzt wird. Zusätzlich können Forschungseinrichtungen als Partner in die Projekte eingebunden werden.
Gefördert werden Projekte, die die allgemeinen Anforderungen der IGP-Förderrichtlinie erfüllen und darüber hinaus:
  • auf gemeinsam entwickelte innovative Verbesserungen abzielen,
  • marktorientierte Innovationen mit erkennbaren Vorteilen gegenüber bestehenden Lösungen entwickeln,
  • einen nachvollziehbaren wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Cross-Innovationen – also Innovationen, die durch die Verbindung unterschiedlicher Branchen, Fachrichtungen oder Geschäftslogiken entstehen. Beispiele hierfür sind neue Organisationsmodelle, innovative Dienstleistungen oder digitale Anwendungen.
Über die Förderentscheidung wird im Wettbewerbsverfahren entschieden. Maßgebliche Bewertungskriterien sind unter anderem:
  • Innovationshöhe des Vorhabens,
  • Vermarktungschancen,
  • positive Wirkungen für Dritte,
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projektkonzepts,
  • Qualifikation und Motivation der Beteiligten,
  • Förderbedarf und Anreizeffekt.

Wie wird gefördert?

Je nach Größe der Unternehmen und Art des Projekts reichen die Fördersätze von 45 bis 70 Prozent. Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) werden immer mit 100 Prozent gefördert.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Im ersten Schritt reichen Unternehmen einen elektronischen Teilnahmeantrag über die Plattform positron:s ein. Die Frist endet am 20. August 2026 um 15:00 Uhr.
Die überzeugendsten Projekte werden anschließend durch eine Jury bewertet. Antragstellende können zusätzlich eingeladen werden, ihr Vorhaben im Rahmen eines Pitches (voraussichtlich Januar 2027) vorzustellen.
Unternehmen, die sich im Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchsetzen, werden im zweiten Schritt zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert. Dieser ist in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen.