Fördermittel

Antragsstopp für Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat kurzfristig einen befristeten Antragsstopp für ZIM bekannt gegeben. Dieser greift bereits ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr. Eine Wiederaufnahme von Anträgen wird für Anfang 2027 angestrebt.
Die Stellungnahme unserer DIHK finden Sie unter DIHK: Antragsstopp verunsichert Betriebe. Wir platzieren uns entschieden gegen die Aussetzung von ZIM, nachweislich einem der erfolgreichsten Förderprogramme für den deutschen Mittelstand.

“Offizielle Mitteilung des BMWE”
Seit dem 4. Quartal 2025 ist die Nachfrage nach einer Förderung im „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ erheblich gestiegen.Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden aktuell steuernde Maßnahmen notwendig. Daher können ab heute, 7. Juli 2026, 12 Uhr, vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM angenommen werden (befristeter Antragsstopp). Dies gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen.
Die mit dieser Maßnahme verbundenen Einschränkungen bedauern wir sehr.

Wie geht es weiter?

Anträge, die nach dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, eingehen, können nicht angenommen und bewertet werden. Betroffene Antragsteller werden entsprechend informiert. Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind. Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern. Bitte wenden Sie sich für Informationen und bei Fragen zum Verfahren der Antragseinreichung an den zuständigen Projektträger.
Die Anwendung der Fristenregelung für die Beantragung der zweiten Förderphase bei Innovationsnetzwerken wird für die Dauer der Maßnahme befristet ausgesetzt.
Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden, entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt.
Sobald eine erneute Antragstellung möglich ist, werden wir Sie auf www.zim.de darüber informieren. Die zukünftig geltenden Förderbedingungen sowie Hinweise zu den entsprechend aktualisierten Antragsformularen werden auf zim.de veröffentlicht.
Weitere Informationen zum befristeten Antragsstopp finden Sie unter Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) | Befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr