Fachthemen

Förderung von Unternehmensberatung für KMU

Gründer und Unternehmer stehen häufig vor neuen Herausforderungen. Das Programm “Förderung von Unternehmensberatung für KMU” fördert Beratungen junger und etablierter Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beraten lassen.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderung von Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, wenn sie
  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und d. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.
Die Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes bei der DIHK Service GmbH führt das Programm im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Die förderfähigen Beratungskosten betragen max. 3.500 EUR.
Standort der beratenen Betriebsstätte Fördersatz maximaler Zuschuss
Neue Bundesländer
(ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg
Region Trier
80 % 2.800 EUR
Alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Region Berlin
Region Leipzig
50 % 1.750 EUR
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer (31.12.2026).

In fünf Schritten zur Förderung

1. Online-Antrag beim BAFA stellen

Der Antrag “Förderung Unternehmensberatung KMU” kann online über die Antragsplattform der BAFA gestellt werden: Online-Antragsplattform des BAFA


2. Beratungsgespräch mit der IHK führen

Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Im Anschluss daran erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben.

3. Beratungsdauer

Beratungsdauer: Max. 5 Beratertage. Ein Tag wird mit 8 h angesetzt. Die jeweiligen Beraterzeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. Abschluss der Beratung binnen von 6 Monaten.

5. Abrechnung

Spätestens 6 Monate nach Antragstellung müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:

Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes
  • Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und De-minimis-Erklärung
  • Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmenbis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind.
Weitere Informationen und Merkblätter (Beratungsthemen, Zuschuss, Antragsberechtigung etc.) finden Sie auch auf der Seite der BAFA.