Förderprogramm für KMU
BAFA-Beratungsförderung: Zuschuss für Fachkräftesicherung und Personalpolitik
Viele Betriebe stehen vor ähnlichen Fragen: Wie lassen sich geeignete Mitarbeitende gewinnen und langfristig im Unternehmen halten? Wie können Wissen und Erfahrung im Betrieb gesichert werden? Und wie gelingt es, bisher wenig genutzte Fachkräftepotenziale besser zu erschließen?
Das Bundesprogramm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann Unternehmen dabei unterstützen. Gefördert wird die Inanspruchnahme externer, qualifizierter Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ziel ist es, die Wettbewerbs-, Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.
Beratung zu Personalthemen fördern lassen
Für die Fachkräftesicherung kommen insbesondere Beratungen in Betracht, die eine individuelle Personalstrategie entwickeln oder bestehende Prozesse weiterentwickeln. Mögliche Themen sind:
- Personalgewinnung und Arbeitgeberattraktivität,
- Mitarbeiterbindung und Onboarding,
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Pflege,
- flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle,
- Qualifizierung und Wissenstransfer,
- altersgerechte Personalplanung und Nachfolgemodelle,
- Gewinnung, Integration und Bindung internationaler Fachkräfte,
- diversitätsbewusste Personalarbeit und Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe. Gefördert werden individuell zugeschnittene Beratungen mit einer Dauer von maximal fünf Beratungstagen.
Der Fördersatz richtet sich nach dem Standort des Unternehmens. Er beträgt 50 Prozent, maximal 1.750 Euro, beziehungsweise in bestimmten Regionen 80 Prozent, maximal 2.800 Euro der Beratungskosten.
Wichtig: Antrag vor Beginn der Beratung stellen
Der Antrag wird online über das BAFA gestellt. Wichtig ist die Reihenfolge: Mit der Beratung darf erst begonnen werden, nachdem das Unternehmen das Informationsschreiben erhalten hat. Bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags gilt als Beginn der Beratung.
Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026. Während der Laufzeit können pro Unternehmen bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, höchstens zwei pro Jahr.
Nicht förderfähig sind unter anderem Beratungen, die bereits durch andere öffentliche Zuschüsse finanziert werden, überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen betreffen oder vor allem auf den Verkauf eigener Produkte und Dienstleistungen des Beratungsunternehmens gerichtet sind.
Unterstützung durch die IHK
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim unterstützt Unternehmen bei Fragen rund um die Fachkräftesicherung. Wir helfen Ihnen dabei, geeignete Ansatzpunkte für Ihre Personalstrategie zu identifizieren und ordnen Fördermöglichkeiten ein.
Weiterführende Informationen und Antragstellung: BAFA - Förderung von Unternehmensberatungen für KMU