Psychische Gefährdung am Arbeitsplatz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie wirken sich auf die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Bindung von Beschäftigten aus. Für Betriebe ist es daher wichtig, Arbeitsbedingungen regelmäßig zu überprüfen und präventiv zu gestalten.
Zunahme psychischer Belastungen im Arbeitsleben
In den vergangenen Jahren ist ein Anstieg psychischer Erkrankungen im Arbeitskontext zu beobachten. Dies zeigt sich unter anderem in steigenden Fehlzeiten und längeren Ausfallzeiten. Ursachen können vielfältig sein. Dazu zählen zum Beispiel hoher Zeitdruck, Arbeitsverdichtung, häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten oder organisatorische Veränderungen.
Diese Entwicklungen betreffen Betriebe aller Branchen und Größen. Umso wichtiger ist es, psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und präventiv gegenzusteuern.
Gesetzliche Grundlage
Die Berücksichtigung psychischer Belastungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze auf mögliche Gefährdungen zu beurteilen. Dazu zählen ausdrücklich auch psychische Belastungen.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Betriebsgröße und bereits ab der ersten beschäftigten Person. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Fokus auf Prävention und Arbeitsbedingungen
Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geht es nicht darum, einzelne Beschäftigte oder deren persönliche Gesundheit zu bewerten. Medizinische Diagnosen oder individuelle Beurteilungen sind nicht Bestandteil des Verfahrens.
Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsorganisation und die Gestaltung von Tätigkeiten. Ziel ist es, belastende Faktoren zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu entwickeln. So können gesundheitliche Risiken reduziert und ein gesundes Arbeitsumfeld gefördert werden.
Strukturierte Vorgehensweise
Folgende Schritte geben Ihnen Orientierung bei der systematischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung:
- Festlegung der zu betrachtenden Tätigkeiten und Arbeitsbereiche
- Ermittlung möglicher psychischer Belastungsfaktoren
- Einschätzung des Handlungsbedarfs
- Ableitung geeigneter Maßnahmen
- Umsetzung und Überprüfung der Maßnahmen
- Dokumentation der Ergebnisse
Nutzen für Betriebe
Eine strukturierte Auseinandersetzung mit psychischen Belastungen kann dazu beitragen,
- Arbeitsbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten,
- Fehlzeiten zu reduzieren,
- Motivation und Bindung von Beschäftigten zu stärken und
- die Fachkräftesicherung nachhaltig zu unterstützen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen und Unterstützung bieten unter anderem:
- Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
- der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
- die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder
- arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratungsstellen