Berufskraftfahrer aus dem Ausland

Neue Erleichterungen für internationale Berufskraftfahrer geplant

Der Fahrermangel stellt viele Unternehmen in der Logistik-, Transport- und Busbranche weiterhin vor große Herausforderungen. Mit einer vom Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossenen Änderungsverordnung sollen nun wichtige Hürden beim Zugang zum Berufskraftfahrerberuf abgebaut werden. Ziel ist es, internationale Fachkräfte schneller in Qualifizierung und Beschäftigung zu bringen.
Für Unternehmen, die Berufskraftfahrer aus dem Ausland gewinnen möchten, können sich dadurch neue Chancen ergeben. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Sprachoptionen bei Prüfungen, eine verkürzte praktische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation sowie Erleichterungen bei der Anerkennung bestimmter ausländischer Fahrerlaubnisse.

Was ist geplant?

Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation soll künftig nicht mehr ausschließlich auf Deutsch möglich sein. Geplant sind zusätzliche Prüfungsangebote in Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Außerdem soll der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert werden.
Auch die praktische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation soll angepasst werden. Die Prüfungsdauer wird von bisher 210 auf 120 Minuten reduziert. Zudem soll der Prüfungsteil zur Bewältigung kritischer Fahrsituationen entfallen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse. Die Ukraine und Montenegro sollen in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden. Führerscheine aus diesen Staaten könnten damit künftig ohne erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Darüber hinaus soll Deutschland künftig auch Fahrerlaubnisse anerkennen, die ursprünglich in einem Drittstaat ausgestellt und bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden. Dies kann Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte eröffnen.

Wichtig: Noch kein sofortiger Start!

Unternehmen sollten jedoch beachten: Die beschlossenen Änderungen treten erst am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Außerdem ist mit einer Übergangsphase zu rechnen. Auch nach dem Inkrafttreten dürfte es voraussichtlich noch etwas dauern, bis Prüfungsorganisationen, Schulungsträger und zuständige Stellen die neuen Sprachversionen und angepassten Prüfungsabläufe praktisch umgesetzt haben. Unternehmen sollten die Neuerungen daher bereits in ihre Personalplanung einbeziehen, zugleich aber realistische Zeiträume für die tatsächliche Umsetzung einkalkulieren.

Nutzen Sie bestehende Informationsangebote:

Unabhängig von den geplanten Neuregelungen bietet das Portal der Bundesregierung Make it in Germany“ bereits hilfreiche Informationen zur Gewinnung und Integration internationaler Berufskraftfahrer. Dazu gehören unter anderem Hinweise zur Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten, zu Visumregelungen, zu Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie eine Jobbörse für den Bereich Transport und Logistik.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Beitrag Berufskraftfahrer aus dem Ausland gewinnen.