Internationale Rekrutierung

IT-Fachkräfte aus dem Ausland

Der Fachkräftemangel ist auch im IT-Bereich spürbar. Laut Bitkom berichten 85 Prozent der Unternehmen von einem Mangel an IT-Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig bleibt der Bedarf hoch. Internationale IT-Fachkräfte können für Unternehmen daher ein wichtiger Baustein der Fachkräftesicherung sein.
Das Einwanderungsrecht eröffnet inzwischen mehrere Zugangswege und Unternehmen können qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland unter bestimmten Voraussetzungen vergleichsweise gezielt einstellen.
Für IT-Fachkräfte gibt es besondere Einreisemöglichkeiten. Verfügt die Fachkraft über einen in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss, kann sie ein normales Fachkräftevisum erhalten. Ist die Person bei Ersteinreise bereits über 45 Jahre alt, muss sie über ein Bruttojahresgehalt von mind. 55% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2026: 55.770 Euro) verfügen.
Unternehmen können IT-Kräfte aus Drittstaaten auch beschäftigen, wenn sie über keinen formalen oder in Deutschland anerkannten Abschluss verfügen. Entscheidend ist in diesem Fall, dass die Person in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im IT-Bereich erworben hat und ein Bruttojahresgehalt von mind. 45% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2026: 45.630 Euro) erzielt oder nach Tarif beschäftigt wird.
Eine weitere Option ist die Blaue Karte EU, die IT-Fach- und Führungskräfte bekommen können. Die ausländische Fachkraft muss über einen in Deutschland anerkannten Hochschulsabschluss verfügen und ein Mindestbruttojahresgehalt von 45,3% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2026: 45.934,20 Euro) erhalten. Sofern kein formaler Bildungsabschluss vorhanden ist, kann die Blaue Karte EU auch bei mindestens drei Jahren Berufserfahrung auf akademischen Niveau (in der IT) vergeben werden, solange die Beschäftigung in Deutschland ein entsprechendes Qualifikationsniveau aufweist und wiederum das Mindestgehalt von aktuell 45.934,20 Euro erreicht wird.
In allen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, es sei denn es wird ein Bruttojahresgehalt von 50% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von (2026: 50.700 Euro) erzielt.
Auch die Chancenkarte kann für Unternehmen interessant sein. Sie ermöglicht qualifizierten Personen aus Drittstaaten, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen - entweder als bereits anerkannte Fachkraft oder über ein Punktesystem, das unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Alter berücksichtigt. In der Regel wird die Chancenkarte für bis zu einem Jahr erteilt; in dieser Zeit sind auch Neben- und Probebeschäftigungen möglich. Für Unternehmen kann das ein Vorteil sein, weil Bewerberinnen und Bewerber bereits in Deutschland sind und sie sie vor Ort kennenlernen können.
Weitere Informationen zu den Einreisemöglichkeiten von IT-Fachkräften finden Sie auf Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.