Chemikalien

PFAS-Beschränkungsverfahren: ECHA startet weitere Konsultation

Die ECHA hat einen weiteren Meilenstein im laufenden PFAS‑Beschränkungsverfahren erreicht. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat seine Stellungnahme final verabschiedet, während der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) derzeit einen Entwurf seiner Stellungnahme vorlegt.
Beide Gremien unterstützen eine EU‑weite Einschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, sehen aber gezielte Ausnahmen als notwendig an, wenn Alternativen fehlen oder ein sofortiges Verbot unverhältnismäßige Nachteile verursachen würde.
Der finale RAC‑Beschluss bestätigt, dass PFAS wegen ihrer hohen Persistenz, weiten Umweltverbreitung und gesundheitlichen Risiken eine zunehmende Gefahr darstellen und bestehende Vorgaben nicht ausreichen. Für vorübergehend weiter erlaubte Anwendungen empfiehlt RAC zusätzliche Vorgaben wie PFAS‑Managementpläne, Emissionsmonitoring, klare Lieferkettenkommunikation, Verbraucherkennzeichnungen und regelmäßige Emissionsberichte.
Der SEAC‑Entwurf hält fest, dass PFAS in vielen industriellen Anwendungen wichtig sind und eine EU‑weit einheitliche Regulierung notwendig ist. SEAC unterstützt eine umfassende Beschränkung, sieht aber gezielte Ausnahmen als erforderlich an, wenn Alternativen fehlen oder ein sofortiges Verbot insgesamt mehr Nachteile hätte. Emissionsmindernde Maßnahmen bewertet der Ausschuss grundsätzlich positiv, kann deren Verhältnismäßigkeit jedoch derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Mit Veröffentlichung des SEAC‑Entwurfs hat die ECHA zudem eine 60‑tägige öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 25. Mai 2026 läuft. Diese richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen, die PFAS herstellen, verarbeiten oder in Produkten einsetzen. Sie sind eingeladen, technische, wirtschaftliche oder praktische Informationen beizusteuern – beispielsweise zu verfügbaren Alternativen, zu notwendigen Übergangszeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf Prozesse und Lieferketten. Die ECHA stellt dafür strukturierte Beteiligungsformate, Leitfäden und eine Übersicht zu PFAS‑Verwendungsbereichen zur Verfügung.
Bis Ende 2026 wird SEAC seine endgültige Stellungnahme verabschieden und dabei relevante Rückmeldungen aus der Konsultation berücksichtigen. Anschließend übermittelt ECHA die beiden finalen Bewertungen an die Europäische Kommission, die darauf aufbauend einen konkreten Vorschlag für eine PFAS‑Beschränkung entwickelt. Dieser wird anschließend im REACH‑Ausschuss mit den Mitgliedstaaten abgestimmt und zur Abstimmung gestellt. Damit rückt eine weitreichende Regulierung von PFAS in der EU immer näher.