Erläuterungen zu Rollen nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat eine Webunterseite zu Definitionen, Rollen und zur Herstellerbestimmung im Kontext der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht. Damit sollen Unklarheiten bei der Klärung der Herstellerverantwortungen beseitigt werden.
Der zu definierende Hersteller einer Verpackung trägt u.a. die Verantwortung für die Finanzierung der Entsorgungsinfrastruktur in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Verpackung tatsächlich zu Abfall wird.
Welches Unternehmen als Hersteller im Sinne der PPWR gilt, hängt von der jeweiligen Konstellation in der Lieferkette ab: Die Pflichten können etwa für den Erzeuger, den Importeur oder den Vertreiber gelten. Dabei ist stets der Einzelfall zu prüfen.
Aufgrund dieser Komplexität kommt es oft zu Verunsicherungen und fehlender Rechtssicherheit. Die ZSVR möchte dem mit Klarstellungen und einem Entscheidungsbaum entgegenwirken.
Veranstaltungshinweis: Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim veranstaltet für ihre Mitgliedsunternehmen am 12. Februar 2026 ein Webinar zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Darin werden wesentliche Inhalte der Verordnung aufgegriffen und die daraus resultierenden Änderungen im europäischen Verpackungsrecht erläutert. Melden Sie sich gerne über unsere Veranstaltungsseite an - wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!