Energie & Umwelt: Das ändert sich im 1. Quartal 2026

2026 ändern sich mehrere energie- und umweltrelevante Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bayern: Der nationale CO₂-Preis wechselt in die Versteigerung, Stromsteuer- und Netzentgelt-Regeln werden angepasst und bei PV greifen neue Vergütungssätze ab Februar.

Energiekosten: Drei Entlastungen

  • Wegfall der Gasspeicherumlage
    Ab 01.01.2026 entfällt die Gasspeicherumlage. Das wirkt bei gasbasierten Lieferverträgen in der Regel 1:1 auf die Arbeitspreise/Abrechnungsbestandteile durch, je nach Vertragskonstrukt und Zeitpunkt der Preisweitergabe.
  • Bundeszuschuss dämpft Strom-Netzentgelte 2026
    Für 2026 wird ein Bundeszuschuss (6,5 Mrd. €) in die Übertragungsnetzentgelte eingepreist. Mit dem Ziel, Netzentgelte und damit Stromkosten für Unternehmen und Haushalte zu senken.
  • Stromsteuer-Entlastung wird dauerhaft verstetigt (produzierendes Gewerbe / Land- & Forstwirtschaft)
    Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes“ gilt ab 01.01.2026 die Stromsteuerentlastung für Begünstigte dauerhaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz (0,50 €/MWh bzw. 0,05 ct/kWh).

Photovoltaik 2026: Vergütung sinkt weiter

  • EEG-Einspeisevergütung: Degression zum 1. Februar 2026
    Die EEG-Vergütungssätze für Neuanlagen sinken im turnusmäßigen Mechanismus zum 01.02.2026 um rund 1 % (und erneut zum 01.08.2026), abhängig von Anlagengröße und (Teil-/Voll-)Einspeisung. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils gültigen Sätze fortlaufend.

CO2-Kosten: Nationaler Preis geht in die Versteigerung

  • Nationaler Emissionshandel (nEHS/BEHG): 2026 Preiskorridor 55–65 €/t, erstmals Auktionen
    Ab 2026 werden nEHS-Zertifikate nicht mehr nur zum Festpreis verkauft, sondern versteigert. Innerhalb eines gesetzlichen Preiskorridors von 55 bis 65 €/Zertifikat. Das kann die CO₂-Kosten bei Brennstoffen gegenüber 2025 an die Oberkante des Korridors schieben, je nach Auktionsergebnis und Nachfrage.
  • Einordnung ETS 2 (Gebäude/Verkehr): Verschiebung Richtung 2028 im politischen Verfahren
    Für die strategische Planung wichtig: EU-seitig wird eine Verschiebung der ETS-2-Regelphase auf 2028 weiterverfolgt. Nach DEHSt/UBA-Hinweisen sind die nEHS-Versteigerungen 2026 davon nicht betroffen

Abwärmeplattform – nächste reguläre Aktualisierung bis 31. März 2026

  • Für Unternehmen mit relevanten Abwärmedaten nach EnEfG ist zum 31.03.2026 die nächste reguläre Meldung/Aktualisierung vorgesehen (neben der Pflicht, Änderungen laufend aktuell zu halten).

Später 2026 (aber jetzt schon relevant für Lieferketten & Produktportfolios)

  • EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Ab 12. August 2026 mit sofort spürbaren Pflichten
    Ab 12.08.2026 greifen in der PPWR erste harte Marktzutrittsanforderungen. Dazu zählen u. a. Stoffbeschränkungen und der Rahmen für Konformitäts-/Dokumentationspflichten („Konformitätserklärung“), also: Verpackungen dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die neuen materiellen Anforderungen erfüllen und dies dokumentiert werden kann. Für viele Branchen ist das der Startpunkt, an dem Spezifikationen, Materialauswahl, Lieferantenerklärungen und Produktfreigaben neu aufgesetzt werden müssen.
  • REACH und PFHxA-Beschränkungen: Erste Verbote ab April 2026, weitere ab Oktober 2026
    Ab 10.04.2026 gelten Verbote für bestimmte Feuerlöschschäume/-konzentrate.
    Ab 10.10.2026 folgen Verbote (jeweils ab 25 ppb für PFHxA+Salze bzw. 1000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe, gemessen im homogenen Material) u. a. für:
    • Textilien/Leder in Kleidung & Zubehör
    • Schuhe (breite Öffentlichkeit)
    • Papier/Karton als Lebensmittelkontaktmaterial
    • Gemische für die breite Öffentlichkeit** (z. B. Imprägnier-/Sprayprodukte),
    • Kosmetika