Beihilfeleitlinien zur Strompreiskompensation aktualisiert

Die EU-Kommission hat am 5. Januar 2026 die Leitlinien zur Strompreiskompensation angepasst. Kernpunkte der Anpassung sind eine höhere Beihilfeintensität, eine erweiterte Sektorenliste, neue CO₂-Emissionsfaktoren und Investitionspflichten.
Ziel der überarbeiteten Leitlinien (C/2026/196) für Beihilfen zur Strompreiskompensation im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) ist es, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen im Rahmen des europäischen CO₂-Handels zu sichern und das Risiko der Verlagerung von CO₂-Emissionen in Drittstaaten (Carbon Leakage) zu reduzieren.
Die Änderungen der Leitlinien gelten für den Zeitraum 2026 bis 2030 und betreffen insbesondere:
Beihilfehöchstintensitäten:
  • 80 % der indirekten CO₂-Kosten für Sektoren in Tabelle 1 (z. B. Aluminium, Stahl, Papier, Chemie)
  • 75 % für Sektoren in Tabelle 2 (z. B. Kunststoffe, Flach- und Hohlglas, Batterien, Düngemittel, Eisenerzbergbau)
Neuer CO₂-Emissionsfaktor:
  • Für Deutschland: 0,73 t CO₂/MWh (Anhang III)
Erweiterte Sektorenliste:
  • Neben den bisherigen energieintensiven Branchen sind u. a. Lederbekleidung, Glasfasern, Industriegase sowie Batterien neu berücksichtigt.
Investitionspflichten:
  • Mindestens 50 % der Beihilfe müssen in Projekte zur Emissionsminderung oder Stromkostensenkung fließen (z. B. erneuerbare Energien, Speicher, Wasserstoff).
Die neuen Grundsätze gelten seit dem 22. Dezember 2025, die aktualisierten CO₂-Faktoren und geografischen Gebiete ab dem 1. Januar 2026. Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Beihilferegelungen bis zum 30. Juni 2026 an die neuen Leitlinien anpassen. In Deutschland wird dies wahrscheinlich über die Förderrichtlinien zur Strompreiskompensation erfolgen.