Ausbau der Lkw-Schnellladeinfrastruktur genehmigt
Die Europäische Kommission hat am 17. Dezember eine deutsche Fördermaßnahme mit einem Volumen von bis zu 1,6 Milliarden Euro nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Damit wird der Ausbau öffentlicher Schnellladestationen für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge an unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen ermöglicht.
Nach Angaben der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur existieren derzeit 64 öffentlich zugängliche Lkw-Ladestandorte in Deutschland. Dies reicht jedoch für eine flächendeckende Versorgung bislang nicht aus. Für die wirtschaftlich tragfähige Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs ist ein leistungsfähiges, zuverlässiges und flächendeckendes öffentliches Ladenetz, insbesondere entlang der Autobahnen, von zentraler Bedeutung. Der gezielte Ausbau von Lkw-Schnellladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen stellt dabei einen entscheidenden Hebel dar, um frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen und den Markthochlauf von E-Lkw im Transport- und Logistiksektor zu beschleunigen.
Die genehmigte Fördermaßnahme unterstützt zugleich die Umsetzung zentraler europäischer Zielsetzungen, insbesondere der AFIR-Verordnung sowie der Clean Transport Corridor Initiative der EU-Kommission. Ziel ist der Aufbau eines europaweiten batterieelektrischen Straßengüterverkehrsnetzes entlang der TEN-V-Korridore bis 2030.
Ladeinfrastruktur für den Schwerlastverkehr
Die Umsetzung erfolgt in einem ersten Schritt auf bundeseigenen Flächen. Das Bundesverkehrsministerium (BMV) realisiert den Ausbau gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH. Der Fokus liegt zunächst auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen; der Ausbau an bewirtschafteten Rastanlagen ist in weiteren Ausbaustufen vorgesehen.
Der Aufbau leistungsfähiger Ladeinfrastruktur soll gezielt auf die Anforderungen des schweren Nutzfahrzeugverkehrs ausgerichtet sein:
- CCS (Combined Charging System) ist ein europaweit etablierter Schnellladestandard, der bereits heute von vielen batterieelektrischen Lkw genutzt wird.
- MCS (Megawatt Charging System) ist ein neuer Hochleistungsstandard, der Ladeleistungen im Megawattbereich ermöglicht und damit besonders kurze Ladezeiten im Fernverkehr erlaubt.
Konkret sollen an 124 unbewirtschafteten Rastanlagen bis zu 1.410 Ladepunkte für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge errichtet und betrieben werden. Insgesamt ist der Aufbau von bis zu 725 CCS-Ladepunkten sowie bis zu 685 MCS-Ladepunkten vorgesehen.
Vergabeverfahren
Die Betreiber der Ladepunkte an unbewirtschafteten Rastanlagen werden verschiedene Preisoptionen anbieten. Diese umfassen ein Ad-hoc-Preismodell ohne Abonnement, ein vertragsbasiertes Preismodell über Elektromobilitätsdienstleister (EMP), sowie ein Preisweiterleitungsmodell bei dem die Nutzer die Preise ihres eigenen Energieversorgers zahlen (vertragsbasiertes Laden per Durchleitung).
Zusätzlich wird eine Ladenetzwerkgebühr eingeführt, die in den Nutzungspreis der geförderten Infrastruktur integriert und von den Betreibern an den Bund abgeführt wird. Die Höhe dieser Gebühr soll regelmäßig überprüft werden.
Das Vergabeverfahren für den Ausbau der Lkw-Schnellladeinfrastruktur an den unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen wurde im September 2024 gestartet und wird von der Autobahn GmbH des Bundes durchgeführt. Die Förderung erfolgt sowohl in Form von direkten Zuschüssen als auch durch wiederkehrende Zahlungen, die einen Teil der Bau- und Betriebskosten während der Vertragslaufzeit abdecken. Die Verträge haben eine Laufzeit von 8 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu 12 Jahre.
Quelle: DIHK