Wasserstoff
Wasserstoff
Bayerischer Leitfaden für die Genehmigung von von Wasserstofftankstellen
Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) veröffentlichte einen Leitfaden für alle Planer und Betreiber von Wasserstofftankstellen, auch in Kombination mit Elektrolyseuren.
Der Leitfaden gibt einen fachlichen Überblick über die unterschiedlichen Arten von Wasserstofftankstellen und die Einteilung von Wasserstoff mit Blick auf die Art der Erzeugung und seinen physikalischen Zustand. Der Fokus liegt auf den notwendigen Genehmigungsverfahren für Wasserstofftankstellen unter Berücksichtigung weiterer, auch länderspezifischer Aspekte bei Bau- und Wasserrecht, Naturschutz und Geräuschemissionen.
Faktenpapier und Leitlinien Wasserstoff
Ob als Prozessgas in der Kraftstoffherstellung oder als Grundelement in Düngemitteln – Wasserstoff hat bereits viele Einsatzbereiche. Im Energiesystem stellt Wasserstoff bisher eine eher untergeordnete Rolle dar. Ein DIHK-Faktenpapier Wasserstoff soll mehr Licht in die Diskussion um Wasserstoff(-Technologien) bringen. Darin werden die die Kosten, Einsatzmöglichkeiten, Herstellungsarten sowie Chancen, aber auch Hemmnisse, beim Einsatz und der Herstellung von Wasserstoff beschrieben. Außerdem wird ein Blick auf die Strategien anderer Länder geworfen.
Deutschland und Europa wollen bis Mitte des Jahrhunderts treibhausgasneutral sein – so die politischen Ziele von Bundesregierung und Europäischer Union. Dies erfordert in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten einschneidende CO2-Emissionsminderungen. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Green Deal soll diesen Prozess erheblich beschleunigen. Auf einem solchen Weg werden sich die Energieversorgung in den Bereichen Industrie, Verkehr und Gebäude viele Produktionsprozesse, aber auch die Wirtschaftsstruktur insgesamt, grundlegend wandeln.
In diesem Zusammenhang richtet die DIHK die zwölf Handlungsempfehlungen als Leitlinien an die Bundes- und die EU-Politik.
Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B)
Das Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) wurde 2019 von der Bayerischen Staatsregierung gegründet und ist organisatorisch an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, FAU, angesiedelt. Es fungiert als Strategie- und Koordinationsstelle des Freistaats Bayern für wasserstoffbezogene Themen.
Das H2.B unterstützt den Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und koordiniert das Wasserstoffbündnis Bayern. Zu seinen Aufgaben gehören die Aufbereitung und Weitergabe von Informationen zu Wasserstofftechnologien, Marktentwicklungen, Fördermöglichkeiten und regulatorischen Rahmenbedingungen. Außerdem unterstützt das H2.B die Vernetzung von Akteuren sowie die Anbahnung und Umsetzung von Wasserstoffprojekten. Ziel ist es, die Entwicklung und Anwendung von Wasserstofftechnologien in Bayern fachlich zu begleiten und die Umsetzung der bayerischen Wasserstoffstrategie zu unterstützen.
Förderberatung – Lotsenstelle Wasserstoff
Die Lotsenstelle Wasserstoff ist ein zentraler Beratungsservice des Bundes für Fragen zur Förderung von Wasserstoffvorhaben. Sie unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure dabei, passende Förderangebote für Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben im Bereich Wasserstoff zu identifizieren.
Die Beratung umfasst insbesondere eine erste Einschätzung des Vorhabens, Hinweise auf geeignete Förderprogramme des Bundes sowie Informationen zu den jeweils zuständigen Ansprechpartnern und Förderstellen. Ziel ist es, Förderinteressierte frühzeitig zu orientieren und den Zugang zu den verschiedenen Förderangeboten zu erleichtern. Die Lotsenstelle ersetzt nicht die Antragstellung oder die fachliche Prüfung durch den jeweiligen Fördermittelgeber. Sie dient vielmehr als erste Anlaufstelle für eine strukturierte Förderberatung.
Die Lotsenstelle Wasserstoff ist ein Service der Förderberatung „Forschung und Innovation" des Bundes und beim Projektträger Jülich (PtJ) angesiedelt. Anfragen können telefonisch unter 030 20199-420 oder per E-Mail an lotsenstelle@nationale-wasserstoffstrategie.de gestellt werden
Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung
Die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung sieht, die Schaffung von Etiketten für den Handel mit Gasen, Wärme und Kälte vor.
Ein Herkunftsnachweisregister soll die Herkunft dieser Energieträger nachweisen und dabei Auskunft über deren klimaschonende Erzeugung geben. Die Verordnung bezieht sich auch auf Wasserstoff, der in verschiedenen Farben (grün, blau, türkis, orange) klassifiziert wird, je nach Herstellungsweise.
Das Register wird vom Umweltbundesamt (UBA) geführt, und die Zertifikate sollen die transparente Handelbarkeit klimaschonender Energie fördern. Obwohl Anbieter nicht zur Zertifizierung verpflichtet sind, geht die Verordnung davon aus, dass diese ein großes Interesse daran haben, ihre Energie als klimaschonend auszuweisen.
Die Produzenten müssen zunächst ihre Erzeugungsanlagen registrieren und Herkunftsnachweise werden je nach Art der Energie erzeugenden Anlage ausgestellt. Das UBA soll sicherstellen, dass bei der Zertifizierung unterschiedlicher Wasserstoffarten und thermischer Energie nichts durcheinandergerät. Ausländische Herkunftsnachweise aus der Europäischen Union werden vom UBA anerkannt. Herkunftsnachweise aus Drittländern unter Bedingungen.
Aktuell erarbeitet das UBA das Register. Das Datum der Fertigstellung ist nicht kommuniziert.
Fünf Jahre nach Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters wird die Bundesregierung eine Evaluierung der Wirkung durchführen.