IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Datenschutzinformationen für Sachverständige

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Interessenten und Antragstellern auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger, mit Ihrem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung oder auf Wiederbestellung als Sachverständiger und im Zusammenhang mit einer Anmeldung zu Veranstaltungen im Sachverständigenwesen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Hausanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Postanschrift: Postfach 11 03 55, 93016 Regensburg
Telefon: 0941 5694-0
Fax: 0941 5694-279
E-Mail: info[a]regensburg.ihk.de

3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Telefon: 0941 5694-344
E-Mail: datenschutz[a]regensburg.ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden für zur Bearbeitung Ihres Antrags auf öffentliche Bestellung und Vereidigung verarbeitet sowie zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Sachverständigenwesen und zur Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen. Außerdem werden die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet, um im Falle einer öffentlichen Bestellung die gesetzliche Aufsichtspflicht Ihnen gegenüber erfüllen zu können.
Teile Ihrer Daten (Name, Bestellgebiet, Kontaktdaten) werden außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Bundesanzeiger sowie unter https://svv.ihk.de veröffentlicht. Außerdem übermittelt die IHK Regensburg Ihre Kontaktdaten bei Bedarf an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen zum Zwecke der Erstellung von Gutachten.
Bei der Erstbestellung und bei Veranstaltungen – sofern Fotos gemacht werden – dient dies dem Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Eine mögliche Veröffentlichung erfolgt in der Presse, im IHK-Magazin Wirtschaft konkret, im Webauftritt der IHK (www.ihk.de/regensburg) oder in Sozialen Medien (LinkedIn, Instagram, Facebook).
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:

a) Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht:

Art. 6 Abs. 1 lit. c und e i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 36, 36a GewO, §§ 3, 5 Abs. 2, 19, 20 der Sachverständigenordnung (SVO) der IHK Regensburg

b) Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung oder Wiederbestellung im Bundesanzeiger

Art. 6 Abs. 1 lit. c und e i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 36, 36a GewO; §§ 8, 22 Abs. 2 der SVO der IHK Regensburg

c) Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet:

Art. 6 Abs. 1 lit. c und e i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 36, 36a GewO; §§ 8, 22 Abs. 2 der SVO der IHK Regensburg

d) Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potentielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen):

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 36, 36a GewO i.V.m. § 8 der SVO der IHK Regensburg

e) Teilnehmerdaten bei IHK-eigenen Fortbildungsveranstaltungen

Art. 6 Abs. 1 lit. c und e i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 36, 36a GewO i.V.m. § 17 der SVO der IHK Regensburg

f) Berichterstattung über Erstbestellung oder Veranstaltungen

Art. 6 Abs. 1 lit. c und e i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 36, 36a GewO i.V.m. § 17 der SVO der IHK Regensburg oder Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. Ihrer Einwilligung

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

a) Daten nach Ziffer 4a)

  • Mitarbeiter der IHK und der DIHK
  • Auftragsverarbeiter der IHK Regensburg
  • Vertrauenssachverständige zur Überprüfung der besonderen Sachkunde
  • Mitarbeiter im Sachverständigenwesen andere IHKs bei Verlegung der Hauptniederlassung und zur Weitergabe an die dort angesiedelten Fachgremien
  • Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.V.m. Abs. 3 i.V.m. §§ 36, 36a GewO, § 5 Abs. 2 der SVO der IHK Regensburg

b) Daten nach Ziffer 4b)

Alle Leser des Bundesanzeigers

c) Daten nach Ziffer 4c)

Allgemeinheit mit Zugang zum Internet

d) Daten nach Ziffer 4d)

Auf Anfrage: Gerichte, Behörden, Unternehmen, Privatpersonen

e) Daten nach Ziffer 4e)

Bei Kooperationen mit anderen Veranstaltern erfolgt ggf. eine Weiterleitung (Name, Anschrift, Sachgebiet) an die Mitveranstalter zur Ausstellung von Teilnahmebestätigungen.

f) Daten nach Ziffer 4f)

Leser der Presseorgane bzw. des IHK-Magazins, Allgemeinheit mit Zugang zum Internet

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne.

7. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Datenlöschung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, bezogen auf Geschäftsbriefe nach sechs Jahren, bezogen auf die Rechnungsstellung nach zehn Jahren.
Antragsunterlagen werden nach fünf Jahren gelöscht.
Die Sachverständigenakte wird lebenslang aufbewahrt, weil auch nach Ablauf der befristeten Bestellung jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden kann und Informationen benötigt werden. Nach Verlegung der Hauptniederlassung wird die Sachverständigenakte an die neu zuständige IHK verschickt.
Daten im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Sachverständigenwesen werden nach drei Jahren gelöscht, es sei denn, sie sind Bestandteil der Sachverständigenakte.
Interessentendaten werden nach Ablauf von drei Jahren gelöscht, sofern bis dahin kein Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung eingegangen ist.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Im Hinblick auf den in Ziffer 4f) genannten Verarbeitungszweck ist ggf. Ihre vorherige Einwilligung erforderlich. Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK Regensburg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.V.m. Abs. 3, §§ 36, 36a GewO und der SVO der IHK Regensburg.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Regensburg Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die IHK Regensburg diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 ff. der SVO der IHK Regensburg gem. § 23 SVO widerrufen.