IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Datenschutzinformationen für Auszubildende
Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Teilnehmern an Maßnahmen der Berufsbildung (Auszubildende, Umschüler, EQ-Teilnehmer), deren Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter und Ausbildenden (Betriebe der Wirtschaft und sonstige Berufsbildungseinrichtungen, die Berufsbildung betreiben) gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- 3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
- 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 5. Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- 7. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
- 8. Betroffenenrechte
- 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Erfassung, Betreuung und Überwachung Ihres Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses, Vertragsverhältnisses der Berufsausbildungsvorbereitung oder sonstigen berufsbildenden Vertragsverhältnisses (insbesondere EQ-Verträge).
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Hausanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Postanschrift: Postfach 11 03 55, 93016 Regensburg
Telefon: 0941 5694-0
Fax: 0941 5694-279
E-Mail: info[a]regensburg.ihk.de
Hausanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Postanschrift: Postfach 11 03 55, 93016 Regensburg
Telefon: 0941 5694-0
Fax: 0941 5694-279
E-Mail: info[a]regensburg.ihk.de
3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Telefon: 0941 5694-344
E-Mail: datenschutz[a]regensburg.ihk.de
D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Telefon: 0941 5694-344
E-Mail: datenschutz[a]regensburg.ihk.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zuständige Stelle ist gemäß § 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen.
Dies betrifft die
- Überwachung der Durchführung der Berufsbildung gem. § 76 BBiG (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung),
- Begründung des Ausbildungsverhältnisses §§ 10 - 12, 71 Abs. 2 BBiG,
- Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal gem. §§ 27 - 33 BBiG,
- Führung des Verzeichnisses gem. §§ 34 - 36 BBiG,
- Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen gem. §§ 37 - 50a BBiG,
- Erstellung von Zeugnissen gem. § 37 BBiG,
- Erstellung von Statistiken gem. §§ 35 Abs. 3, 84 - 88 BBiG
im Rahmen von
- Ausbildungsverhältnissen gem. §§ 10 - 12 BBiG,
- Umschulungsverhältnissen gem. §§ 58 - 63 BBiG,
- Ausbildungsverhältnissen von Menschen mit Behinderung gem. §§ 64 - 67 BBiG,
- Vertragsverhältnissen der Berufsausbildungsvorbereitung §§ 68 - 70 BBiG oder
- sonstigen Vertragsverhältnissen gem. § 26 BBiG (insbesondere EQ-Verträge).
Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c und Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 1 IHKG und Berufsbildungsgesetz.
5. Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nach gesetzlichen Vorgaben statt, insbesondere zu Zwecken
- der Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 BBiG,
- der Erfüllung von Auskunftspflichten gem. § 35 Abs. 3 Satz 2 BBiG gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und
- im Rahmen der Aufgaben des Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle.
Es findet im Rahmen der Betreuung der Ausbildungs- Umschulungs- oder Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnisse eine Weitergabe in folgenden Fällen statt:
- Prüfungsbezogene Daten erhalten Aufsichtspersonen und Prüfer zur organisatorischen Durchführung und/oder zur Auswertung der Prüfungen.
- Bei kammerübergreifender Prüfungsabwicklung erhalten weitere zuständige Stellen (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) Ihre für die Durchführung und Auswertung der Prüfung erforderlichen Daten.
- Name, Ausbildungsberuf, Identnr. und Gebührentatbestand erhält Ihr Ausbildungs- oder Umschulungsbetrieb im Rahmen der Gebührenerhebung.
- Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an unsere Auftragsverarbeiter. Unsere Dienstleister haben für diese Verarbeitungstätigkeiten Zugriff auf die Daten.
- Ihre Prüfungsergebnisse erhält auf Anforderung Ihr Ausbildungs- oder Umschulungsbetrieb gem. § 37 Abs. 2 BBiG.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
7. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Die Datenlöschung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Aufbewahrungsfristen, bezogen auf Geschäftsbriefe nach sechs Jahren, bezogen auf die Rechnungsstellung nach zehn Jahren.
Daten für die Erhebung der Eintragungs- und Betreuungsgebühr sowie der Prüfungsgebühren werden nach 10 Jahren gelöscht. Aufbewahrungsfristen:
- Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages: bis zum Ende des Kalenderjahres nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (§ 34 Abs. 3 BBiG)
- Antrag auf Eintragung des Umschulungsvertrages: 5 Jahre nach Ende der Umschulungszeit
- Vertrag zur Einstiegsqualifizierung: 5 Jahre nach Ende der EQ-Maßnahme. Das Zertifikat der Einstiegsqualifizierung, das die IHK ausstellt, wird nicht aufbewahrt.
- Schriftliche Prüfungsarbeiten: 1 Jahr nach Zugang des Prüfungsbescheides
- Prüfungsakte: 1 Jahr nach Zugang des Prüfungsbescheides
- Ergebnisniederschriften: 15 Jahre nach Zugang des Prüfungsbescheides
Der Ablauf der Aufbewahrungsfristen im Zusammenhang mit Prüfungen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt (§ 31 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim – APO).
Zum Zwecke der Erstellung von Zweitschriften, weiteren Serviceleistungen sowie anderen Auskunftspflichten werden die Prüfungsrahmendaten von Teilnehmern an Maßnahmen der Berufsbildung (Auszubildende, Umschüler, EQ-Teilnehmer) höchstens bis zu 60 Jahre nach Prüfungsabschluss gem. § 34 Abs. 4 BBiG gespeichert, soweit keine gesetzliche Bestimmung entgegensteht.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c und Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG und den jeweiligen Prüfungsordnungen der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Ihr Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis, Ihr Vertragsverhältnis der Berufsausbildungs-vorbereitung oder Ihr sonstiges berufsbildendes Vertragsverhältnis nicht erfassen, betreuen und überwachen. Außerdem können Sie nicht an den jeweiligen Prüfungen teilnehmen.