IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Datenschutzinformationen Anerkennung ausl. Berufsabschlüsse

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Beratungsinteressierten und Antragstellern von Gleichstellungsverfahren gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Beratung und/oder Antragstellung im Rahmen von Gleichstellungsverfahren.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Hausanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Postanschrift: Postfach 11 03 55, 93016 Regensburg
Telefon: 0941 5694-0
Fax: 0941 5694-279
E-Mail: info[a]regensburg.ihk.de

3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
Telefon: 0941 5694-344
E-Mail: datenschutz[a]regensburg.ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:
4.1 Beratung von Personen, die einen im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss gemäß § 4 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) bewerten und mit einem entsprechenden bundesrechtlich geregelten deutschen Abschluss vergleichen lassen. Die Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgt durch die IHK FOSA und wird vom Beratungssuchenden selbst beantragt.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 4 BQFG und Ihrer Einwilligung.
4.2 Beratung von Personen, die gemäß den §§ 50b ff. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auf Antrag ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (Referenzberuf) in einem Feststellungs- oder Ergänzungsverfahren feststellen und bescheinigen lassen. Das Feststellungs- oder Ergänzungsverfahren erfolgt in Bayern durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern und wird vom Beratungssuchenden selbst beantragt.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO i.V.m. den §§ 50b ff. BBiG und Ihrer Einwilligung.
4.3 Durchführung von Verwaltungsverfahren
a) für Personen, die einen im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss gemäß Art. 4 BayBQFG bewerten und mit einem entsprechenden landesrechtlich geregelten deutschen Abschluss vergleichen lassen.
b) für Personen, die einen im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss gemäß § 10 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bewerten und mit einem entsprechenden bundes- oder landesrechtlich geregelten deutschen Abschluss vergleichen lassen.
c) für Personen, die einen in der ehemaligen DDR erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss gemäß § 37 des Einigungsvertrages (EinigVtr) bewerten und mit einem entsprechenden bundesrechtlich geregelten deutschen Abschluss vergleichen lassen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c und Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 1 Abs. 1 IHKG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 4 BayBQFG, § 10 BVFG, § 37 Satz 3 EinigVtr.

5. Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet im Rahmen der Beratung oder des Antragsverfahrens statt, soweit dies sachdienlich ist bzw. Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben. Empfänger können sein:
  • Förderstellen (z. B. Zentrale Förderstelle Chemnitz)
  • zuständige Stellen (z. B. Handwerkskammern, Bezirksregierungen) zur Abklärung der Zuständigkeit
  • IHK FOSA oder IHK München und Oberbayern zur Abklärung von Verfahrensaspekten.
Empfänger der Daten kann zudem die Zentrale Förderstelle Chemnitz für die finanzielle Förderung der Kosten des Antragsverfahrens nach BQFG sein.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Datenlöschung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, bezogen auf Geschäftsbriefe nach sechs Jahren, bezogen auf die Rechnungsstellung nach zehn Jahren.
In den Fällen nach Ziffer 4.1 werden Ihre Daten 5 Jahre nach Ende der letzten Beratung gelöscht.
In den Fällen nach Ziffer 4.2 werden Ihre Daten 6 Jahre nach Ende der letzten Beratung gelöscht.
In den Fällen nach Ziffer 4.3a beträgt die Aufbewahrungsfrist für Bescheide 10 Jahre nach Bestandskraft des Bescheids.
In den Fällen nach Ziffer 4.3b werden die Bescheide für die Sicherung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche bis zu Ihrem vollendeten 70. Lebensjahr aufbewahrt.
In den Fällen nach Ziffer 4.3c werden Ihre Daten 3 Jahre nach Bestandskraft des Bescheids gelöscht.
Die für die Erstellung der Bescheide notwendigen Unterlagen werden bis zu einem Jahr nach Bestandskraft der Bescheide aufbewahrt.
Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung erfolgt abhängig vom jeweiligen Kontext entweder eine Datenlöschung oder ein Setzen eines entsprechenden Datensperrkennzeichens, um sicherzustellen, dass Ihr Widerspruch in Zukunft bei der Verarbeitung Ihrer Daten beachtet wird.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Soweit Sie in die Verarbeitung durch die IHK Regensburg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Ziffer 4.1: Für bundesrechtlich geregelte Berufe, die in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern fallen, führt die IHK FOSA eine Gleichwertigkeitsprüfung nach BQFG durch. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim berät im Vorfeld der Antragstellung den Antragsteller. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Ihnen keine Informationsmaterialien übersendet und keine Beratungen durchgeführt werden.
Ziffer 4.2: Für anerkannte Ausbildungsberufe, die in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern fallen, führt die IHK München und Oberbayern ein Feststellungs- oder Ergänzungsverfahren nach den §§ 50b ff. BBiG durch. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim berät im Vorfeld der Antragstellung den Antragsteller, wenn sie für die Antragsteller örtlich zuständig ist. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Ihnen keine Informationsmaterialien übersendet und keine Beratungen durchgeführt werden.
Ziffer 4.3a: Für landesrechtlich geregelte Berufe, die in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer Regensburg fallen, führt die IHK Regensburg eine Gleichwertigkeitsprüfung nach BayBQFG durch, wenn sie für den Antragsteller örtlich zuständig ist.
Ziffer 4.3b: Für bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufe, die in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer Regensburg fallen, führt die IHK Regensburg eine Gleichwertigkeitsprüfung nach BVFG durch, wenn sie für den Antragsteller örtlich zuständig ist.
Ziffer 4.3c: Für bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufe, die in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer Regensburg fallen, führt die IHK Regensburg eine Gleichwertigkeitsprüfung nach EinigVtr durch, wenn sie für den Antragsteller örtlich zuständig ist.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann keine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt werden.