Coronavirus

Soforthilfe Corona - So läuft die Endabrechnung

Informationen zur Überprüfung der erhaltenen Soforthilfe
Unternehmen, die 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, erhielten kürzlich Benachrichtigungen ihrer Bezirksregierung. Hierin wurden sie aufgefordert, mittels einer Online-Plattform den bei Antragstellung prognostizierten Liquiditätsengpass mit den inzwischen vorliegenden tatsächlichen Zahlen abzugleichen und ggf. Rückzahlungen zu tätigen.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium veröffentlicht auf “Soforthilfen Bayern” laufend aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen und ein Erklärvideo. Für Rückfragen wurde von den Bezirksregierungen eine Servicehotline und eine Service- Email-Adresse eingerichtet:
Hotline:   089/5790 7066
E-Mail:    info@soforthilfecorona.bayern.de


Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen die MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben an.
Zur Ermittlung einer Überkompensation stellt das Bayerische Wirtschaftsministerium zudem ein Online-Berechnungstool zur Verfügung.
Die IHK München hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe I zurückgezahlte Corona-Soforthilfen aufgestockt werden können. Eine Nachzahlung ist für jene Fälle möglich, in denen beim Antrag auf Überbrückungshilfe I die ursprünglich erhaltene Soforthilfe anteilig angerechnet wurde, die angerechnete Soforthilfe aber zwischenzeitlich zurückgezahlt wurde. Die Rückzahlung der Coronahilfe muss hierfür laut FAQ spätestens bis zur Einreichung der Schlussabrechnung nachweislich erfolgt sein.