Notfallrettung - Krankentransport

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich Notfallrettung/Krankentransport unterliegt grundsätzlich dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz.
Der Unterschied zu Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen, besteht darin, dass hier während der Fahrt eine medizinische Betreuung erforderlich ist.
Wer Notfallrettung oder Krankentransport als Unternehmer betreibt, benötigt eine Genehmigung. Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die Kreisverwaltungsbehörden, in deren Gebieten sich die Integrierte Leitstelle eines Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung befindet, als untere Rettungsdienstbehörde für den jeweiligen Rettungsdienstbereich (Art. 49 Abs. 1 Nr.3 BayRDG).
Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind:
  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern haben sich darauf geeinigt, die Fachkundeprüfungen und Anerkennungen aufgrund der geringen Nachfrage zentral bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern anzubieten.
Diese Regelung wurde durch das Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung bekannt gemacht und gilt auch für den Zuständigkeitsbereich der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim.
Interessenten wenden sich bitte direkt an die IHK für München und Oberbayern!