Verbesserte Entsorgung & Schutz vor Brandrisiken
Neue Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten
Seit dem 1. Juli 2026 müssen Kioske, Tankstellen, sonstige Verkaufsstellen und auch Online-Shops ausgediente elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurücknehmen. Die Pflicht erfasst alle Händler, die solche Produkte anbieten oder innerhalb der vergangenen sechs Monate angeboten haben, unabhängig von ihrer Größe oder vorhandener Verkaufsflächen. Die Rücknahme muss am Verkaufsort oder in unmittelbarer Nähe möglich sein. Online-Händler müssen Rücksendemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer bereitstellen. Die Rückgabe ist nicht an den Kauf eines neuen Gerätes gebunden.
Der Handel muss laut Gesetz künftig deutlicher und einheitlich über die Rückgabe in seinen Filialen informieren. Hierfür ist im Eingangsbereich das bundeseinheitliche Sammelstellenlogo aufzuhängen; mit dem neuen Symbol nach Anlage 3a des ElektroG.
Im stationären Handel ist das farbige Logo mindestens im Format DIN A4 gut sichtbar im Eingangsbereich anzubringen. Zusätzlich muss verständlich erklärt werden, wie die Rücknahme vor Ort erfolgt. Onlineanbieter müssen das Symbol gut sicht- und lesbar auf den jeweiligen Produktseiten oder vor beziehungsweise bei der Bestellung einbinden.
Die Gesetzesnovelle wird auch den Schutz vor Bränden durch falsch entsorgte Elektrogeräte mit Batterien an Wertstoffhöfen verbessern.
Außerdem muss über die angebotenen Rückgabe- und Abholmöglichkeiten informiert werden.