Weiterbildungsprüfung

Medienfachwirt:in

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Fach und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen kann, sich einstellen kann auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, neue Strukturen der Arbeitsorganisation und neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements sowie ob sie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten kann.

Schriftliche Prüfungen zum Medienfachwirt

Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Medienfachwirt” finden bundesweit einheitlich an vier Prüfungstagen statt.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Prüfungstag 1
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
10:30 – 12:00
Rechtsbewusstes Handeln
12:30 – 14:00
Prüfungstag 2
Betriebswirtschaftliches Handeln
08:30 – 10:00
Zusammenarbeit im Betrieb
10:30 – 12:00
Hinweis:

Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Medienfachwirt, § 8,  Abs. 1

Handlungsspezifische Qualifikationen

Prüfungstag 3
1. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Medienproduktion
08:30 – 13:30
Prüfungstag 4
2. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Führung und Organisation
08:30 – 12:30
Hinweis:

Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächer “Handlungsspezifische Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Medienfachwirt, § 16,  Abs. 2

Projektarbeit

Als Prüfungsleistung ist bei der Weiterbildung “Geprüfter Medienfachwirt” eine Projektarbeit zu verfassen. Diese umfasst:
  1. eine schriftliche Hausarbeit, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist
  2. eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung
  3. ein Fachgespräch

Mündliche Prüfung zum Medienfachwirt

Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter Medienfachwirt” findet an einem Prüfungstag statt und bauen auf die Projektarbeit auf.
  Mündlicher Prüfungsteil
Präsentation Projektarbeit: 15 Minuten
Fachgespräch: 15 Minuten