Weiterbildungsprüfung
Industriemeister:in – Fachrichtung Printmedien
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister.
Die Prüfung “Industriemeister – Fachrichtung Printmedien” dient zur Befähigung:
- Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können
- sich auf Veränderungen einzustellen von Methoden und Systemen in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements
- Mitgestaltung des technisch-organisatorischen Wandels im Unternehmen
Schriftliche Prüfungen zum Industriemeister Printmedien
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien” finden bundesweit einheitlich an vier Prüfungstagen statt.
Grundlegende Qualifikationen
Prüfungstag 1
|
|
---|---|
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
|
10:30 – 12:00
|
Rechtsbewusstes Handeln
|
12:30 – 14:00
|
Prüfungstag 2
|
|
---|---|
Betriebswirtschaftliches Handeln
|
08:30 – 10:00
|
Zusammenarbeit im Betrieb
|
10:30 – 12:00
|
Hinweis:
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Grundlegende Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Printmedien, § 8, Abs. 2
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Grundlegende Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Printmedien, § 8, Abs. 2
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungstag 3
|
|
---|---|
1. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Medienprozesse
|
08:30 – 12:30
|
Prüfungstag 4
|
|
---|---|
2. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Führung und Organisation
|
08:30 – 12:30
|
Hinweis:
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Handlungsspezifische Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Printmedien, § 16, Abs. 2
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Handlungsspezifische Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Printmedien, § 16, Abs. 2
Projektarbeit
Als Prüfungsleistung ist bei der Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien” eine Projektarbeit zu verfassen. Diese umfasst:
- eine schriftliche Hausarbeit, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist
- eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung
- ein Fachgespräch
Mündliche Prüfung zum Industriemeister Printmedien
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien” findet an einem Prüfungstag statt.
Präsentation Projektarbeit
|
15 Minuten
|
Fachgespräch
|
15 Minuten
|