Weiterbildungsprüfung
Industriemeister:in – Fachrichtung Metall
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister.
Die Prüfung “Industriemeister – Fachrichtung Metall” dient zur Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten
Schriftliche Prüfungen zum Industriemeister Metall
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Metall” finden bundesweit einheitlich an vier Prüfungstagen statt.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Prüfungstag 1
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Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
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08:30 – 10:00
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Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
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10:30 – 12:00
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Rechtsbewusstes Handeln
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12:30 – 14:00
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Prüfungstag 2
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Betriebswirtschaftliches Handeln
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08:30 – 10:00
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Zusammenarbeit im Betrieb
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10:30 – 12:00
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Hinweis:
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen aus den Fächern “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Metall § 4, Abs. 8
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen aus den Fächern “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Metall § 4, Abs. 8
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungstag 3
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1. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Technik
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08:30 – 12:30
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Prüfungstag 4
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2. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Organisation
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08:30 – 12:30
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Hinweis:
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Handlungsspezifische Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Metall § 5, Abs. 7
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Handlungsspezifische Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Metall § 5, Abs. 7
Mündliche Prüfung zum Industriemeister Metall
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Metall” findet an einem Prüfungstag statt.
3. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Führung und Personal
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Fachgespräch: 60 Minuten
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