Weiterbildungsprüfung
Industriemeister:in – Fachrichtung Mechatronik
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister Mechatronik und damit die Befähigung, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten. “Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik” sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ sowie „Betriebserhaltung und Service“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Schriftliche Prüfungen zum Industriemeister Mechatronik
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik” finden bundesweit einheitlich an vier Prüfungstagen statt.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Prüfungstag 1
|
|
---|---|
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
|
08:30 – 10:00
|
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
|
10:30 – 12:00
|
Rechtsbewusstes Handeln
|
12:30 – 14:00
|
Prüfungstag 2
|
|
---|---|
Betriebswirtschaftliches Handeln
|
08:30 – 10:00
|
Zusammenarbeit im Betrieb
|
10:30 – 12:00
|
Hinweis:
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen aus den Fächern “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik § 4, Abs. 8
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen aus den Fächern “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik § 4, Abs. 8
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungstag 3
|
|
---|---|
1. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Technik
|
08:30 – 12:30
|
Prüfungstag 4
|
|
---|---|
2. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Organisation
|
08:30 – 12:30
|
Hinweis:
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Handlungsspezifische Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik § 5, Abs. 7
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Handlungsspezifische Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik § 5, Abs. 7
Mündliche Prüfung zum Industriemeister Mechatronik
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik” findet an einem Prüfungstag statt.
3. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Führung und Personal
|
Fachgespräch: 60 Minuten
|