Weiterbildungsprüfung
Fremdsprachenkorrdespontent:in – Französisch
Die notwendigen Qualifikationen eines Fremdsprachenkorrespondenten sind das Übersetzen, Aufarbeiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache sowie das selbstständige Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke. Dies wird in der Prüfung zum Geprüften Fremdsprachenkorrespondenten – Französisch geprüft.
Achtung: Anmeldungen, die bis zum 26.03.2024 eingehen, werden nach der bisherigen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/ Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin vom 23. Dezember 1999 (BGBI. 2000 I S. 10) geprüft. Daraufhin tritt am 27.03.2024 die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation (Fremdsprachenkommunikation-Fortbildungsprüfungsverordnung – FremdSprKFPrV) in Kraft.
Schriftliche Prüfungen zum Fremdsprachenkorrespondenten – Französisch
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent – Französisch” finden bundesweit einheitlich an einem Prüfungstag statt.
Handlungsbereich Übersetzung
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Übersetzen eines französischen Textes
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08:30 – 09:30
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Übersetzen eines deutschen Textes
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10:00 – 11:00
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Handlungsbereich „Korrespondenz“
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Verfassen eines französischen Geschäftsbriefes
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11:30 – 12:15
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Beantwortung einer französischen Korrespondenz
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12:45 – 13:45
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Schriftliche Zusammenfassung einer französischen Nachricht in der deutschen Sprache
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14:15 – 14:55 Uhr
(inkl. 10 Minuten Vortragszeit) |
Mündliche Prüfung zum Fremdsprachenkorrespondenten – Französisch
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent – Französisch” findet an einem Prüfungstag statt.
Mündlicher Prüfungsteil
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Vorbereitungszeit: 15 Minuten
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Fachgespräch: 15 Minuten
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