Weiterbildung

Meisterbonus für bestandene Weiterbildungsprüfungen

Absolventen, die eine IHK-Weiterbildungsprüfung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich abgeschlossen haben, können in Bayern den Meisterbonus beantragen. Er beträgt 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde und 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vom 1. Juni 2019 bis 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Bonus wird von der IHK ausbezahlt. Der Meisterbonus gilt als Ausgleich dafür, dass die Studiengebühren im Freistaat abgeschafft wurden.
Voraussetzung ist, dass der Absolvent der Weiterbildungsprüfung seinen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern hat. Die Prüfung muss auch im Freistaat abgelegt worden sein, sofern die Prüfung hier angeboten wird. Die Absolventen von IHK-Weiterbildungsprüfungen werden von der IHK nach erfolgreich abgelegter Prüfung über den Meisterbonus informiert.

14.07.2023