technische Abschlussprüfungen
Zweiradmechatroniker/Zweiradmechatronikerin - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Zweiradmechatroniker statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Zweiradmechatroniker aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Zweiradmechatroniker aus?
- Wie läuft die Praktische Prüfung zum Zweiradmechatroniker ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Zweiradmechatroniker als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Zweiradmechatroniker statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Zweiradmechatroniker aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag statt.
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
- der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Messungen und Beurteilungen durchzuführen, technische Unterlagen und Informationen zu beschaffen und zu nutzen, Ergebnisse zu dokumentieren,
- Wartungsvorgaben anzuwenden und den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen sowie
- fachbezogene Probleme und deren Lösungen darzustellen, die fachlichen Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung des Arbeitsauftrags begründen zu können;
- für den Nachweis nach Nummer 1 sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
- Prüfen der Funktion
- von lichttechnischen Einrichtungen,
- von mechanischen Bremsen und
- von Rahmen, Radaufhängung und Rädern oder von Kraftübertragungssystemen,
- Warten von Fahrzeugen oder Baugruppen;
- Prüfen der Funktion
- der Prüfling soll
- zwei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführen; zu jeder Arbeitsaufgabe soll mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt werden, das jeweils aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann, und
- Aufgaben schriftlich bearbeiten, die sich auf die Arbeitsaufgaben beziehen;
- die Prüfungszeit beträgt
- für die beiden Arbeitsaufgaben und das situative Fachgespräch 180 Minuten; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch je Arbeitsaufgabe höchstens zehn Minuten dauern,
- für die schriftlichen Aufgaben 120 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 30 Prozent gewichtet.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Zweiradmechatroniker aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Diagnose und Instandsetzungstechnik
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
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180 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum Zweiradmechatroniker ab?
Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsabläufe selbständig zu planen, fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie Lösungswege zu begründen,
- Ersatzteile, Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte so wie Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln, Herstellerangaben und Kostenaufwand auszuwählen,
- Informationssysteme zu nutzen,
- Fahrräder und Systeme zu bedienen und zu erklären,
- elektronische Antriebssysteme außer Betrieb und in Betrieb zu nehmen,
- Systemfunktionen zu überprüfen, Diagnosesysteme einzusetzen, Fehler und Störungen zu diagnostizieren,
- Fahrräder und deren Systeme instand zu setzen und nachzurüsten sowie
- Ergebnisse zu dokumentieren.
- Für den Nachweis nach Nummer 1 sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
- Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik, insbesondere durch Prüfen, Messen und Beurteilen sowie durch Ändern, Montieren, Demontieren und Einstellen von Fahrwerken, Antrieben oder Sicherheits- und Komfortsystemen, sowie
- Anpassen oder Umrüsten von Fahrradsystemen oder Herstellen eines Fahrrades aus Baugruppen.
- Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben bearbeiten und dokumentieren; zu jeder Arbeitsaufgabe soll mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt werden, das jeweils aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
- Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden; innerhalb dieser Zeit sollen die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 20 Minuten dauern.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 30 Prozent gewichtet.
Für den Prüfungsbereich Beratung und Verkauf bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Kunden zielgruppen- und bedarfsgerecht zu beraten,
- Verkaufsgespräche zu führen,
- Dienstleistungsangebote des Betriebes darzustellen,
- Gesprächsführungstechniken situationsbezogen und systematisch anzuwenden sowie
- über Gewährleistung und Garantie zu informieren;
- Der Prüfling soll in einer Gesprächssimulation ein Beratungs- und Verkaufsgespräch führen;
- die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 10 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Zweiradmechatroniker als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens “ausreichend”,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Diagnose und Instandsetzungstechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den gewählten Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.