technische Abschlussprüfungen

Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Vermessungstechniker statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Vermessungstechniker aus?

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Für die Zwischenprüfung bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
    2. berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen,
    3. erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen, für die weitere Bearbeitung bereitstellen und
    4. Daten bearbeiten, qualifizieren, visualisieren sowie Ergebnisse dokumentieren kann;
  2. Der Prüfling soll fallorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten.
  3. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Vermessungstechniker aus?

Prüfungsbereich schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Geodatenbearbeitung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Geodateninfrastrukturen und Geodatenquellen unterscheiden,
  • Geodatendienste und Geodateninformationssysteme unterscheiden,
  • Geodaten erheben und beschaffen sowie
  • Geodaten berechnen und visualisieren
kann;
150 Minuten
30 Prozent
Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • auf Grundlage der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Erhebungsdaten für die Übernahme in das Liegenschaftskataster qualifizieren,
  • unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen Planungsgeometrien beurteilen und vermessungstechnisch umsetzen,
  • fachbezogene Verwaltungsakte unterscheiden,
  • Verfahren der Bodenordnung, des Bodenmanagements und der Grundstückswertermittlung unterscheiden und
  • Vermessungen hoher Genauigkeiten unterscheiden, auswerten und visualisieren
kann;
90 Minuten
20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Vermessungstechniker ab?

Für den Prüfungsbereich Vermessungstechnische Prozesse bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. die vermessungstechnische Methodik anwenden,
    2. vermessungstechnische Berechnungen durchführen,
    3. Geodaten visualisieren und
    4. Arbeitsprozesse und Ergebnisse dokumentieren und erläutern kann.
  2. Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
  3. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 20 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 40 Prozent gewichtet.

Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Vermessungstechniker als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Geodatenbearbeitung mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.