technische Abschlussprüfungen

Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft/Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft aus?

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Im Prüfungsbereich Annehmen von Rohstoffen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe vorzubereiten,
  2. Probenahmen durchzuführen,
  3. Rohstoffe mit sensorischen, chemischen und physikalischen Verfahren zu untersuchen,
  4. Rohstoffe zu beurteilen und zu klassifizieren,
  5. Rückstellmuster zu erstellen,
  6. mechanische Fördersysteme auszuwählen,
  7. Rohstoffe mechanisch zu fördern,
  8. Rohstoffe zu reinigen und für die Lagerung oder Verarbeitung vorzubereiten,
  9. Geräte, Maschinen und Anlagen zu reinigen und zu warten sowie
  10. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Brandschutz, zum Umweltschutz, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu beschreiben.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen. Weiterhin soll er Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der beiden Arbeitsaufgaben zusammen 180 Minuten. Für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt sie 60 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 25 Prozent gewichtet.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft aus?

Prüfungsbereich schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung
  1. Verfahren unter Berücksichtigung von zu verarbeitenden oder zu lagernden Rohstoffen sowie von Zwischen- und Enderzeugnissen zu skizzieren,
  2. Arbeitspläne zu erstellen,
  3. Einsätze von Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung ihres Aufbaus und ihrer Funktion für Produktionsabläufe zu beschreiben,
  4. fachbezogene Berechnungen durchzuführen,
  5. Fließschemata darzustellen und Maßnahmen zur Steuerung von Abläufen zu erläutern,
  6. Maßnahmen bei Störungen aufzuzeigen,
  7. Qualitätsmanagementsysteme zu erläutern sowie
  8. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Brandschutz, zum Umweltschutz und zur Wirtschaftlichkeit zu beschreiben.
180 Minuten
30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft ab?

Im Prüfungsbereich Herstellen von Enderzeugnissen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Herstellungsverfahren auszuwählen und Produktionsprozesse zu planen,
  2. Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe auszuwählen,
  3. Anlagen einzurichten und in Betrieb zu nehmen,
  4. Produktionsprozesse zu steuern und Enderzeugnisse unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, verfahrenstechnologischer und zeitlicher Vorgaben her zustellen,
  5. Enderzeugnisse zu kontrollieren und sensorische, chemische und physikalische Untersuchungen durchzuführen,
  6. Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln einzuhalten,
  7. Erzeugnisse zu verpacken und zu lagern,
  8. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Brandschutz, zum Umweltschutz und zum Qualitätsmanagement zu treffen sowie
  9. seine Vorgehensweise zu begründen.
Für den Nachweis sind zwei der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. Herstellen von Mahlerzeugnissen,
  2. Herstellen von Futtermitteln,
  3. Herstellen von Spezialprodukten.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, welche beiden Tätigkeiten zugrunde gelegt werden. Eine der Tätigkeiten muss der Produktionsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes sein.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen. Nach der Durchführung wird mit ihm über jede der Arbeitsaufgaben ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 300 Minuten. Innerhalb dieser Zeit beträgt die Zeit für die beiden auftragsbezogenen Fachgespräche zusammen höchstens 20 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird mit 35 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.