kaufmännische Abschlussprüfungen
Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum Veranstaltungskaufmann statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Veranstaltungskaufmann aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Veranstaltungskaufmann aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Veranstaltungskaufmann ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Veranstaltungskaufmann als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum Veranstaltungskaufmann statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Veranstaltungskaufmann aus?
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
- Veranstaltungsmarkt und Zielgruppen,
- Rechnungswesen,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Veranstaltungskaufmann aus?
| Prüfungsbereiche schriftlich | Prüfungszeit |
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Veranstaltungswirtschaft
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus folgenden Gebieten
bearbeiten und dabei zeigen, dass er unter Berücksichtigung der Strukturen der Veranstaltungswirtschaft wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge und Aufgabenstellungen analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten zielgruppen- und marktorientiert entwickeln und darstellen kann.
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120 Minuten
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Veranstaltungsorganisation
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus folgenden Gebieten
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Problemstellungen analysieren, Arbeitsabläufe selbstständig planen, koordinieren, durchführen und unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements sowie Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann.
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150 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt und die Bedeutung des Gesundheitswesens als Gesellschafts- und Wirtschaftsfaktor darstellen und beurteilen kann.
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90 Minuten
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Wie läuft die mündliche Prüfung zum Veranstaltungskaufmann ab?
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben insbesondere aus den Gebieten
- a) Leistungsangebot und Verkauf,
- b) Vertragsauswahl und -gestaltung,
- c) kundenorientierte Kommunikation und Präsentation
bearbeiten. Für die Vorbereitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Fachgespräch sein. Hierbei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, Sachverhalte analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Ge spräche systematisch und situationsbezogen vorbereiten und führen kann. Das Fachgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Wann gilt die Prüfung zum Veranstaltungskaufmann als bestanden?
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 :1 zu gewichten.