technische Abschlussprüfung

Textil-und Modenäher:in - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum Textil- und Modenäher statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Zwischenprüfung zum Textil- und Modenäher aus?

Die Zwischenprüfung soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres im Prüfungsbereich Zuschneiden und Nähen stattfinden.
In diesem soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Auftragsunterlagen zu prüfen und technische Unterlagen anzuwenden,
  2. Skizzen zu erstellen und anzuwenden,
  3. Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung von Eigenschaften und Verwendungszweck auszuwählen und einzusetzen,
  4. Zubehör auszuwählen und einzuarbeiten,
  5. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auszuwählen und einzusetzen,
  6. Teile zuzuschneiden, zu kontrollieren und zu kennzeichnen,
  7. Werk- und Hilfsstoffe zwischenzubügeln und zu fixieren,
  8. Nähte anzufertigen und Teile zusammenzunähen,
  9. Zwischenkontrollen durchzuführen und
  10. Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen. Weiterhin soll er Aufgaben, die sich auf das Prüfungsstück beziehen, schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt für die Anfertigung des Prüfungsstückes fünf Stunden und für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben 60 Minuten.

Wie sieht die Abschlussprüfung zum Textil- und Modenäher aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungsdauer/
Gewichtung
Planung und Fertigung
Im Prüfungsbereich Planung und Fertigung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Eigenschaften und Einsatzgebiete von Werk- und Hilfsstoffen festzulegen,
  2. Zusammenhänge zwischen Materialien, Verarbeitungstechniken und Verwendungszweck darzustellen,
  3. den Materialbedarf zu ermitteln,
  4. Arbeitsschritte festzulegen,
  5. Skizzen und Fachzeichnungen zu erstellen,
  6. Zuschnitt-, Füge- und Bügeltechniken anzuwenden,
  7. Schnitttechniken anzuwenden und
  8. qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
120 Minuten

30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die praktische Prüfung zum Textil- und Modenäher ab?

Im Prüfungsbereich Fertigungstechniken soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Aufträge zu erfassen und technische Unterlagen anzuwenden,
  2. Skizzen und Fachzeichnungen zu erstellen und anzuwenden,
  3. Arbeitsschritte festzulegen und zu dokumentieren,
  4. Werk- und Hilfsstoffe auszuwählen und einzusetzen,
  5. Zubehör auszuwählen und einzuarbeiten,
  6. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auszuwählen und einzusetzen,
  7. Teile zuzuschneiden und zu kennzeichnen und Legetechniken zu unterscheiden,
  8. Schnittlagebilder zu erstellen,
  9. Teile zusammenzunähen sowie Schweiß- oder Klebetechniken anzuwenden,
  10. Bügel- und Fixiertechniken anzuwenden,
  11. Bekleidungsartikel oder sonstige textile Artikel in unterschiedlichen Ausführungs- und Verarbeitungstechniken zu fertigen,
  12. Zwischen- und Endkontrollen durchzuführen,
  13. Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen und
  14. fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben zu begründen.
Als Nachweis hierfür sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. Zuschneiden und Kennzeichnen von Teilen sowie
  2. Fügen von Teilen, Bügeln und Kontrollieren eines Bekleidungsartikels oder sonstigen textilen Artikeln.
Der Prüfling soll zu jeder der beiden bei Nummer 1 und 2 genannten Tätigkeiten eine Arbeitsaufgabe durchführen und beide Arbeitsaufgaben mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm zu jeder Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden. Die beiden situativen Fachgespräche dauern zusammen höchstens 15 Minuten. Dieser Prüfungsbereich wird mit 60 Prozent gewichtet.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.

Wann gilt die Prüfung zum Textil- und Modenäher als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planung und Fertigung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.