technische Abschlussprüfungen

Technischer Systemplaner / Technische Systemplanerin - Prüfungsinformationen

Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.

Wann findet die Prüfung zum technischen Systemplaner statt?

Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum technischen Systemplaner aus?

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres im Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen stattfinden.
Für den Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen bestehen folgende Vorgaben:

Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Grundkörper in Ansichten darstellen,
  2. Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen,
  3. Skizzen anfertigen,
  4. technische Zeichnungen normgerecht bemaßen und ergänzen,
  5. Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und
  6. Bauteildetails mit Hilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und dar stellen
kann.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten. Der Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen wird mit 30 Prozent gewichtet.

Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik

Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Grundkörper in Ansichten darstellen,
  2. Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen,
  3. Baugruppen aus Stahlprofilen perspektivisch darstellen,
  4. Skizzen anfertigen,
  5. technische Zeichnungen von Bauteilen normgerecht bemaßen und ergänzen,
  6. Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und
  7. Bauteildetails mit Hilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und dar stellen
kann.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten. Der Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen wird mit 25 Prozent gewichtet.

Fachrichtung Elektrotechnische Systeme

Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Grundkörper in Ansichten darstellen,
  2. Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen,
  3. Skizzen anfertigen,
  4. technische Zeichnungen normgerecht bemaßen und ergänzen,
  5. Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und
  6. Bauteildetails mit Hilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und darstellen und
  7. technische Unterlagen der Installationstechnik entwerfen und ändern
kann.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten. Der Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen wird mit 30 Prozent gewichtet.

Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum technischen Systemplaner aus?

Prüfungsbereiche schriftlich
Prüfungszeit/
Gewichtung
Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Systemplanung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Skizzen oder Anlagenschemata oder Materialauszüge erstellen,
  • Tabellenkalkulationen und Datenblätter unter Berücksichtigung der Normen und Richtlinien erstellen,
  • Anlagenkomponenten nach Produktunterlagen, insbesondere Auslegungsdiagrammen, bestimmen,
  • wärmetechnische und strömungstechnische Berechnungen durchführen,
  • Wirkungsgrade berechnen,
  • Eigenschaften von flüssigen und gasförmigen Medien bestimmen und
  • Skizzen oder Funktionsschemata erstellen
kann.
Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
Baukonstruktion
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Ergebnisse statischer und bauphysikalischer Berechnungen in die Zeichnungserstellung einfließen lassen,
  • Systemmaße ermitteln,
  • lösbare und nichtlösbare Verbindungen beurteilen und auswählen und
  • Abwicklungen erstellen
kann.
Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
Systemplanung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Beleuchtungsstärken berechnen,
  • Querschnitts- und Leistungsberechnungen durch führen,
  • Stromlaufpläne und Installationspläne zeichnen,
  • Übersichtspläne erstellen und
  • Skizzen oder Funktionsschemata oder Materialauszüge erstellen
kann.
180 Minuten
25 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
60 Minuten
10 Prozent

Wie läuft die Praktische Prüfung zum technischen Systemplaner ab?

Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnitt stellen klären,
  2. technische Zeichnungen unter Beachtung der Normen und Vorschriften mit Anlagenschema erstellen,
  3. Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen,
  4. fachspezifische Berechnungen, insbesondere wärmetechnische und strömungstechnische Berechnungen durchführen,
  5. Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung von Schall- und Brandschutz ermitteln, gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen und
  6. Fertigungsunterlagen und Materialzusammenstellungen erstellen sowie Befestigungssysteme auswählen
kann.
Hierfür ist aus folgenden Gebieten auszuwählen:
  1. Heizungstechnik
  2. Klimatechnik und
  3. Sanitärtechnik
Prüfungsvariante 1
  1. der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
  2. die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Prüfungsvariante 2
  1. der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt.
  2. die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag wird mit 35 Prozent gewichtet.
Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
Für den Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. technische Zeichnungen für Werkstatt und Baustelle mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Einzelheiten herstellen und werkstatt- und montagegerecht bemaßen und
  2. Stücklisten erstellen
kann.
Hierfür ist aus folgenden Gebieten auszuwählen:
  1. Stahlbautechnik und
  2. Metallbautechnik
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung erstellen und ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen.
Die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsprodukt sieben Stunden und für das Fachgespräch 15 Minuten. Der Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag wird mit 40 Prozent gewichtet.
Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnitt stellen klären,
  2. technische Zeichnungen unter Beachtung der Normen und Vorschriften mit Übersichtsschalt und Stromlaufplänen erstellen,
  3. Funktionszusammenhänge und Datenblätter er stellen,
  4. Berechnungen, insbesondere Querschnitts- und Leistungsberechnungen durchführen,
  5. Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung sicherheits-, brandschutz- und schallschutztechnischer Aspekte ermitteln, gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen,
  6. Aufbauskizzen und Materialauszüge erstellen und Befestigungssysteme auswählen und
  7. Dokumentationen erstellen
kann.
Prüfungsvariante 1
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.

Prüfungsvariante 2
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz und die praxisbezogenen Unterlagen geführt.
die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag wird mit 35 Prozent gewichtet.

Anträge und Formulare für die betriebliche Projektarbeit

Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt papierlos direkt über das Azubi-Infocenter. Nach der Durchführung der betrieblichen Aufträge/Projekte ist die Dokumentation online einzustellen. Ihre Zugangsdaten haben Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung in einem gesonderten Schreiben an Ihre Privatadresse bereits erhalten. Bei der Erstanmeldung wird u.a. die E-Mailadresse erfragt. Stellen Sie bitte sicher, dass die angegebene E-Mailadresse verfügbar und korrekt ist, da Ihnen alle Informationen bezüglich der Projektarbeiten, Reporte und betrieblichen Aufträge per E-Mail zugehen. Stellen Sie bitte sicher, dass diese Mitteilungen nicht durch SPAM-Filter blockiert werden. Hier kommen Sie direkt zum Login Azubi-Infocenter.


Zugangs- und Abgabezeiträume für die Sommerprüfung:
Anträge 15.02. – 15.03.
Dokumentationen 11.04. – 27.05.
Zugangs- und Abgabezeiträume für die Winterprüfung:
Anträge 15.08. – 07.10.
Dokumentationen 01.11. – 19.12.
Die Termine können jährlich geringfügig abweichen bzw. Änderungen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich über Ihre aktuellen Termine direkt im Online-Portal.

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Wann gilt die Prüfung zum technischen Systemplaner als bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.