technische Abschlussprüfungen
Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin - Prüfungsinformationen
- Wann findet die Prüfung zum technischen Modellbauer statt?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum technischen Modellbauer aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum technischen Modellbauer aus?
- Wie läuft die Praktische Prüfung zum technischen Modellbauer ab?
- Wann gilt die Prüfung zum technischen Modellbauer als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis finden Sie unter Infos und Formulare.
Wann findet die Prüfung zum technischen Modellbauer statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine Teil 1 und Teil 2 finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 1 zum technischen Modellbauer aus?
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Arbeitsauftrag I.
Hierfür bestehen folgende Vorgaben:
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Arbeitsauftrag I.
Hierfür bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- technische Unterlagen auswerten und anwenden, Arbeitsabläufe planen, Berechnungen durchführen,
- Fertigungsverfahren auswählen und anwenden,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen,
- Werkzeuge und Maschinen auswählen, einrichten und handhaben,
- Modelle, Formen, Muster oder Prototypen herstellen sowie
- Prüfverfahren auswählen und anwenden kann;
-
dem Prüfungsbereich Arbeitsauftrag I sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:Planen und Herstellen eines Modells, einer Form, eines Musters oder eines Prototyps;
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und Aufgabenstellungen, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten;
- die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe beträgt sieben Stunden. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten haben.
Die Abschlussprüfung Teil 1 zählt mit 25 Prozent in die Abschlussnote.
Wie sieht die Abschlussprüfung Teil 2 zum technischen Modellbauer aus?
Fachrichtung Gießerei
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Planung und Konstruktion
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Erstellen von Planungs- und Konstruktionsunterlagen zur Herstellung einer Gießereimodelleinrichtung;
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120 Minuten
20 Prozent
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Fertigung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Erstellen von Fertigungsunterlagen zur Herstellung einer Gießereimodelleinrichtung oder einer Dauerform;
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90 Minuten
15 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
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60 Minuten
10 Prozent
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Fachrichtung Karosserie und Produktion
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Planung und Konstruktion
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Erstellen von Planungs- und Konstruktionsunterlagen zur Herstellung eines Karosserie oder Produktionsmodells;
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120 Minuten
15 Prozent
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Fertigung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Erstellen von Fertigungsunterlagen zur Herstellung eines Karosserie- oder Produktionsmodells;
|
90 Minuten
15 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
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60 Minuten
10 Prozent
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Fachrichtung Anschauung
| Prüfungsbereiche schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Planung und Gestaltung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen: Erstellen von Planungs- und Gestaltungsunterlagen zur Herstellung eines Anschauungsmodells;
|
120 Minuten
20 Prozent
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Fertigung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen: Erstellen von Fertigungsunterlagen zur Herstellung eines Anschauungsmodells;
|
90 Minuten
15 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
|
60 Minuten
10 Prozent
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Wie läuft die Praktische Prüfung zum technischen Modellbauer ab?
Fachrichtung Gießerei
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Art und Umfang von Aufträgen erfassen,
- Produkte des Gießereimodellbaus planen und konstruieren,
- Fertigungsverfahren auswählen und Fertigungsschritte unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig festlegen,
- Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen herstellen,
- Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen prüfen,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Qualitätssicherung berücksichtigen sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen kann;
-
Dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen:Herstellen einer Gießereimodelleinrichtung oder einer Dauerform;
- Der Prüfling soll
- einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren so wie ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung ein schließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen oder
- ein Prüfungsprodukt anfertigen und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren so wie ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;
- Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrages einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 24 Stunden; für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten; die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 24 Stunden; für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Die praktische Prüfung zählt mit 30 Prozent zur Abschlussnote.
Fachrichtung Karosserie und Produktion
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Art und Umfang von Aufträgen erfassen,
- Produkte des Karosserie- oder Produktionsmodellbaus planen und konstruieren,
- Fertigungsverfahren auswählen und Fertigungsschritte unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben festlegen,
- Karosserie- oder Produktionsmodelle herstellen,
- Karosserie- oder Produktionsmodelle prüfen,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Qualitätssicherung berücksichtigen sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen kann;
-
dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen:Herstellen eines Karosserie- oder eines Produktionsmodells;
- der Prüfling soll
- einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen oder
- ein Prüfungsprodukt anfertigen und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;
- der betriebliche Bereich, in dem der Prüfling ausgebildet wurde, ist zu berücksichtigen;
- die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrages einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 24 Stunden; für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten; die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 24 Stunden; für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Die praktische Prüfung zählt mit 30 Prozent zur Abschlussnote.
Fachrichtung Anschauung
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Art und Umfang von Aufträgen erfassen,
- Anschauungsmodelle planen und gestalten,
- Fertigungsverfahren auswählen und Fertigungsschritte unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben festlegen,
- Anschauungsmodelle herstellen,
- Oberflächen gestalten und behandeln,
- Anschauungsmodelle prüfen,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Qualitätssicherung berücksichtigen sowie
- die relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen kann;
- dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen: Herstellen eines Anschauungsmodells;
- der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt anfertigen und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;
- die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 35 Stunden; für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Die praktische Prüfung zählt mit 35 Prozent zur Abschlussnote.
Zeitraum praktische Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe.
Wann gilt die Prüfung zum technischen Modellbauer als bestanden?
Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.